kakicity
Hallo Frau Bader, ich bin mit unserem zweiten Kind Schwanger :-) Ich habe bei Bekanntgabe der ersten Schwangerschaft sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen. Das wird jetzt wieder der Fall sein. Ich habe ein Jahr Elterngeld bekommen und bleibe nun noch bis Ende August zuhause. Eine verringerung der Stunden ist noch nicht mit meinem Arbeitgeber besprochen. Nun zu meiner Frage. Wird die Elternzeit nun "abgebrochen" und bekomme ich dann sofort das volle Gehalt wie in der ersten Schwangerschaft oder erst nach Ablauf der Elternzeit?
Hallo, erst nach Ablauf der Elternzeit. Liebe Grüße NB
la-floe
hi, Du kannst die 1. Elternzeit erst zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Endet die vorher musst du die Arbeit wieder aufnehmen oder - im Falle eines BV - gehst du eben ins BV. Aber beachte, dass du auch im Falle eines BV eine Betreuung für das ältere Kind nachweisen musst. floe
Lewanna
Während du in Elternzeit zu Hause bist, brauchst du ja kein BV. Das würde erst Ende August in Frage kommen. Allerdings haben sich die Gesetze inzwischen verschärft, eventuell wirst du umgesetzt. LG
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