Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit wieder Schwanger

Frage: Elternzeit wieder Schwanger

Nadine9

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Ich bin derzeit noch in meiner Elternzeit, bin nun wieder schwanger. Ich habe bereits einen neuen Arbeitsvertrag für eine Teilzeitstelle bei meinem Arbeitgeber bekommen. Dieser gilt ab dem 22.8. vorher habe ich noch Resturlaub aus meiner vollzeitstelle als Krankenschwester, da ich im beschäftigungsverbot war. Kann ich von dem Arbeitsvertrag zurück treten oder tritt mein alter wieder in Kraft da dieser ja auch noch gültig ist bis zum 22.8. . Ich müsste ja nun die Elternzeit beenden und gehe somit wieder ins beschäftigungsverbot aber was für ein Lohn würde ich dann bekommen von der vollzeitstelle wie vorher oder tritt schon der Teilzeitvertrag in Kraft ? Lieben Gruß Nadine9


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein das geht nicht. Der Teilzeitvertrag tritt in Kraft und Sie bekommen, sollten Sie wieder ein Beschäftigungsverbot erhalten, genau das gleiche, was Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB


malini

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Vom regulären Ende der EZ bis zum 22.8. bekommst du Vollzeitlohn, ab dem 22.8. den vereinbarten TZ-Lohn. Du kannst nicht die EZ vorzeitig beenden, um gleich ins BV zu gehen.


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