Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit wie lange nach zweiten Kind ?

Frage: Elternzeit wie lange nach zweiten Kind ?

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Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind am 24.06.2005 bekommen und 3 Jahre Elternzeit beantragt. Somit würde diese laufen bis 23.06.2008. Nun bekomme ich voraussichtlich Mitte Oktober diesen Jahres mein zweites Kind. Also innerhalb der ersten Elternzeit. Für das zweite Kind möchte ich auch 3 Jahre Elternzeit beantragen. Nun meine Frage: Was ist mit dem Rest Elternzeit vom ersten Kind, welche ich nicht komplett nehmen konnte, weil die Geburt des zweites Kindes in diese Zeit fällt ? Verfällt die nicht zuende genommene Elternzeit des ersten Kindes oder wird diese an die Zeit des zweites Kindes dran gehängt ? Vielen Dank für Ihre Hilfe. LG Heike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, kann man mit Zustimmung des AG bis zum 8. Geb. des KIndes nehmen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ich weiß es nicht genau, ich meine gehört zu haben, es gillt die Elternzeit des letzten Kindes, bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Haben nämlich auch schon gerechnet, wann wir am zweiten "frickeln" damit wir die vollen drei Jahre des ersten Kindes auch komplett nutzen :)


Mitglied inaktiv

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Hallo, mein Kind wird auch in der Elternzeit von Kind 1 auf die Welt kommen (Termin 17.08.07). Ich habe für Kind 1 3 Jahre beantragt (Ende 23.10.2008). Lt. Aussage von Frau Bader kann man die 3 Jahre von Kind 1 voll nehmen und 7 Wochen vor Ende der Elternzeit die zweite Elternzeit beantragen. Ich werde es dann so machen, daß ich vor Ablauf der 1.Elternzeit, zwei Jahre bis zum 3.Geb. von Kind 2 nehme und das dritte Jahr soll dann flexibel angetreten werden. Der AG muß natürlich zustimmen. In der neuen Elterngeld und Elternzeitbroschüre steht nämlich, daß bei einer kurzen Geburtenfolge den Eltern für jedes Kind drei Jahre Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres zustehen. Das bedeutet, daß eine Übertragung mit Zustimmung des AG von bis zu 12 Monaten Elternzeit auf den Zeitraum bis zum achten Geburtstag auch in diesen Fällen möglich ist. Falls Ihr die Broschüre habt könnt Ihr dies auf den Seiten 70-71 durchlesen. Auf jeden Fall wünsche ich euch alles Gute bis zur Geburt und hoffentlich konnte ich ein wenig weiter helfen. Chrisbini PS: Frau Bader bitte korrigieren Sie mich, wenn ich es falsch verstanden habe!


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