milaaa
Hallo Frau Bader, bin etwas verwirrt, nachdem ich hier im Forum bissl rumgestöbert habe. Verstehe ich es richtig, dass ich die länge der Elternzeit vor dem Beginn des Mutterschutzes festlegen muss? D.h. Wenn ich mich für 2 Jahre entscheide, dann habe ich doch weder das Recht, nach einem Jahr Teilzeit zu beantragen, und damit die Elternzeit früher zu beenden, noch 1 weiteres Jahr zu verlängern, wenn es vorher nicht so vereinbart war, richti? Ich kann doch dann nur hoffen, das mein AG mitmacht, aber ein Recht darauf habe ich doch nicht. Dh.der AG kann darauf bestehen, wenn 2 J Elternzeit beantragt wurden, dass ich weder früher noch später wider anfange, sondern genau nach 2 Jahren, korrekt? Und wenn ich danach in Teilzeit anfangen möchte, muss ich dies meinem AG ebenfalls vor dem Mutterschutz mitteilen, oder erst kurz vor dem Ende der Elternzeit, also kurz bevor ich wieder anfange zu arbeiten? Besten Dank! Alles sehr verwirrend, diese Gesetze.... :-(
Hallo, Sie müssen dem AG 7 Wo vor Beginn dem AG verbindlich mitteilen, wielange Sie EZ nehmen wollen. Wenn Sie mind. 2 Jahre benatragen, haben Sie einen Anspruch auf Verlängerung. Unabhängig davon können Sie in der EZ TZ arbeiten. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Du musst die Elternzeit nur angeben, nicht beantragen, da sie Dein Recht ist. 7 Wochen vor Beginn, daher innerhalb einer Woche nach Geburt, denn das Datum müssen sie ja wissen :-) Sie würde bei 2 Jahren exakt am 2. Geburtstag des Kindes enden, das heisst Du musst am 2. Geburtstag arbeiten. Man muss aber nicht exakte Jahre nehmen, Du könntest also auch eine Woche nach dem 2. Geb. wieder los. Wichtig ist, dass man sich das 3. Jahr nur sichert, wenn man mindestens 2 Jahre nimmt ! Schreiben könntest Du : Hiermit melde ich meine Elternzeit vom 10.04.2012 ( Geburt des Kindes ) - 17.04.2014 an. Das dritte Jahr behalte ich mir vor bis zum 8. Geburtstag meines Kindes. Ich möchte ab dem 01.06.2013 ( viele Krippen nehmen erst ab einem Jahr / oder Tagesmutter + Eingewöhnungszeit ) Teilzeit IN Elternzeit arbeiten. Ich bitte um schriftliche Bestätigung dieser 3 Punkte. Mit freundlichen Grüßen, XYZ So habe ich das gemacht und damit hatte ich a) die zwei Jahre sicher b ) Teilzeit in Elternzeit schon angegeben c ) das dritte Jahr reserviert Teilzeit in Elternzeit bedeutet bis zu 30 Wochenstunden inklusive Kündigungsschutz. Ablehnen kann der AG das nur, wenn er es betrieblich begründen kann.
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