Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit vs. Gewinnbeteiligung

Frage: Elternzeit vs. Gewinnbeteiligung

Martha Pfahl

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Mein Mann arbeitet in der Automobilindustrie und nimmt dieses Jahr einen ganzen Monat Elternzeit und nächstes Jahr einen Teilzeitmonat. Wie verhalten sich dabei Sonderzahlungen wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld und vor allem die jährliche Gewinnbeteiligung? Vielen Dank


Sternenschnuppe

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Wenn sie als Einmalzahlungen deklariert sind , dann spielen sie keine Rolle. Was bedeutet denn ein ganzer Monat und ein Teilzeitmonat? Möchte er da Elterngeld bekommen? Wichtig sind ganze Lebensmonate .


Martha Pfahl

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Mein Mann nimmt einen Monat normale Elternzeit mit Basiselterngeld und einen Monat Elterngeld plus auf zwei Jahre aufgeteilt.


Sternenschnuppe

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Ich frage noch einmal nach, gab hier einige die deswegen kein Elterngeld bekamen. Hat er Lebensmonate genommen? Kalendermonate zählen nicht. Wann ist denn Geburtstermin?


Martha Pfahl

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Der Elterngeldantrag ist bereits durch und er hat Lebensmonat 9 und 22 genommen. Bisher wurde von niemandem darauf hingewiesen, dass diese Zahlungen ausfallen...mit einer Kürzung könnten wir gut leben...


Sternenschnuppe

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Oha. Dann fällt das ganz weg. Monat 22 ist viel zu spät, der späteste Monat ist der 14. Den kann er dann teilen und hätte noch den 15. dazu. 22 geht nicht. Nicht für das Elterngeld. Wie alt ist das Kind denn?


Mitglied inaktiv

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Das gibt keine Kürzung sondern er verliert das komplette Elterngeld für beide Monate. Er muss mindestens zwei VOLLE Lebensmonate Elterngeld beziehen bis zum 14ten Lebensmonat. Oder Alternativ 2 halbe bzw Elterngeld Plus Monate bis 14ten Lebensmonat und dann die beiden anderen zwischen 14 und 28 Lebensmonat. Oder eben einen vollen in den ersten 14 Lebensmonaten, einen halben/Elterngeld Plus in den ersten 14 Lebensmonaten und dann den anderen eben im 2ten Lebensjahr. Halbe Monate bzw Elterngeld Plus steht da dann jetzt stellvertretend in meiner Rechnung dafür, das er in Teilzeit innerhalb der Elternzeit arbeitet und zudem dann die Hälfte der Differenz als Elterngeld dazu bekommt. Das kann man splitten über eben 2 Jahre - aber eben nur das!!! Volle Monate dafür, das er entweder gar nicht arbeitet, oder aber in Teilzeit und dann das volle Elterngeld für die Differenz bekommt. Und in dem Fall müssen eben beide Monate bis zum 14ten Lebensmonat genommen werden. Elterngeld wird auch nicht genehmigt, sondern eben so beantragt. Und es wird auch extra darauf hingewiesen das man die entsprechenden Voraussetzungen jederzeit erfüllen muss weil ansonsten die Leistungen komplett verfallen. Die kontrollieren da nicht groß im Vorfeld, zumal man ja auch im nachhinein noch ändern kann bzw nachmelden. Ich würde mich da also schleunigst mal kundig machen ob das bei euch mit DIESER Planung so gegeben ist.


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