Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit vs. Gewinnbeteiligung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit vs. Gewinnbeteiligung

Martha Pfahl

Beitrag melden

Mein Mann arbeitet in der Automobilindustrie und nimmt dieses Jahr einen ganzen Monat Elternzeit und nächstes Jahr einen Teilzeitmonat. Wie verhalten sich dabei Sonderzahlungen wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld und vor allem die jährliche Gewinnbeteiligung? Vielen Dank


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Wenn sie als Einmalzahlungen deklariert sind , dann spielen sie keine Rolle. Was bedeutet denn ein ganzer Monat und ein Teilzeitmonat? Möchte er da Elterngeld bekommen? Wichtig sind ganze Lebensmonate .


Martha Pfahl

Beitrag melden

Mein Mann nimmt einen Monat normale Elternzeit mit Basiselterngeld und einen Monat Elterngeld plus auf zwei Jahre aufgeteilt.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ich frage noch einmal nach, gab hier einige die deswegen kein Elterngeld bekamen. Hat er Lebensmonate genommen? Kalendermonate zählen nicht. Wann ist denn Geburtstermin?


Martha Pfahl

Beitrag melden

Der Elterngeldantrag ist bereits durch und er hat Lebensmonat 9 und 22 genommen. Bisher wurde von niemandem darauf hingewiesen, dass diese Zahlungen ausfallen...mit einer Kürzung könnten wir gut leben...


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Oha. Dann fällt das ganz weg. Monat 22 ist viel zu spät, der späteste Monat ist der 14. Den kann er dann teilen und hätte noch den 15. dazu. 22 geht nicht. Nicht für das Elterngeld. Wie alt ist das Kind denn?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das gibt keine Kürzung sondern er verliert das komplette Elterngeld für beide Monate. Er muss mindestens zwei VOLLE Lebensmonate Elterngeld beziehen bis zum 14ten Lebensmonat. Oder Alternativ 2 halbe bzw Elterngeld Plus Monate bis 14ten Lebensmonat und dann die beiden anderen zwischen 14 und 28 Lebensmonat. Oder eben einen vollen in den ersten 14 Lebensmonaten, einen halben/Elterngeld Plus in den ersten 14 Lebensmonaten und dann den anderen eben im 2ten Lebensjahr. Halbe Monate bzw Elterngeld Plus steht da dann jetzt stellvertretend in meiner Rechnung dafür, das er in Teilzeit innerhalb der Elternzeit arbeitet und zudem dann die Hälfte der Differenz als Elterngeld dazu bekommt. Das kann man splitten über eben 2 Jahre - aber eben nur das!!! Volle Monate dafür, das er entweder gar nicht arbeitet, oder aber in Teilzeit und dann das volle Elterngeld für die Differenz bekommt. Und in dem Fall müssen eben beide Monate bis zum 14ten Lebensmonat genommen werden. Elterngeld wird auch nicht genehmigt, sondern eben so beantragt. Und es wird auch extra darauf hingewiesen das man die entsprechenden Voraussetzungen jederzeit erfüllen muss weil ansonsten die Leistungen komplett verfallen. Die kontrollieren da nicht groß im Vorfeld, zumal man ja auch im nachhinein noch ändern kann bzw nachmelden. Ich würde mich da also schleunigst mal kundig machen ob das bei euch mit DIESER Planung so gegeben ist.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025  Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt.   Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 01.07.2020 auf die Welt gekommen. Da habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Am 04.01.2023 ist sein kleiner Bruder auf die Welt gekommen dafür habe ich die Elternzeit unterbrochen und die vollen 3 Jahre vom kleinen Bruder genommen. Mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Antrag zu erneuten Aufnahme der re ...

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank,  Clau ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...