Martha Pfahl
Mein Mann arbeitet in der Automobilindustrie und nimmt dieses Jahr einen ganzen Monat Elternzeit und nächstes Jahr einen Teilzeitmonat. Wie verhalten sich dabei Sonderzahlungen wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld und vor allem die jährliche Gewinnbeteiligung? Vielen Dank
Sternenschnuppe
Wenn sie als Einmalzahlungen deklariert sind , dann spielen sie keine Rolle. Was bedeutet denn ein ganzer Monat und ein Teilzeitmonat? Möchte er da Elterngeld bekommen? Wichtig sind ganze Lebensmonate .
Martha Pfahl
Mein Mann nimmt einen Monat normale Elternzeit mit Basiselterngeld und einen Monat Elterngeld plus auf zwei Jahre aufgeteilt.
Sternenschnuppe
Ich frage noch einmal nach, gab hier einige die deswegen kein Elterngeld bekamen. Hat er Lebensmonate genommen? Kalendermonate zählen nicht. Wann ist denn Geburtstermin?
Martha Pfahl
Der Elterngeldantrag ist bereits durch und er hat Lebensmonat 9 und 22 genommen. Bisher wurde von niemandem darauf hingewiesen, dass diese Zahlungen ausfallen...mit einer Kürzung könnten wir gut leben...
Sternenschnuppe
Oha. Dann fällt das ganz weg. Monat 22 ist viel zu spät, der späteste Monat ist der 14. Den kann er dann teilen und hätte noch den 15. dazu. 22 geht nicht. Nicht für das Elterngeld. Wie alt ist das Kind denn?
Mitglied inaktiv
Das gibt keine Kürzung sondern er verliert das komplette Elterngeld für beide Monate. Er muss mindestens zwei VOLLE Lebensmonate Elterngeld beziehen bis zum 14ten Lebensmonat. Oder Alternativ 2 halbe bzw Elterngeld Plus Monate bis 14ten Lebensmonat und dann die beiden anderen zwischen 14 und 28 Lebensmonat. Oder eben einen vollen in den ersten 14 Lebensmonaten, einen halben/Elterngeld Plus in den ersten 14 Lebensmonaten und dann den anderen eben im 2ten Lebensjahr. Halbe Monate bzw Elterngeld Plus steht da dann jetzt stellvertretend in meiner Rechnung dafür, das er in Teilzeit innerhalb der Elternzeit arbeitet und zudem dann die Hälfte der Differenz als Elterngeld dazu bekommt. Das kann man splitten über eben 2 Jahre - aber eben nur das!!! Volle Monate dafür, das er entweder gar nicht arbeitet, oder aber in Teilzeit und dann das volle Elterngeld für die Differenz bekommt. Und in dem Fall müssen eben beide Monate bis zum 14ten Lebensmonat genommen werden. Elterngeld wird auch nicht genehmigt, sondern eben so beantragt. Und es wird auch extra darauf hingewiesen das man die entsprechenden Voraussetzungen jederzeit erfüllen muss weil ansonsten die Leistungen komplett verfallen. Die kontrollieren da nicht groß im Vorfeld, zumal man ja auch im nachhinein noch ändern kann bzw nachmelden. Ich würde mich da also schleunigst mal kundig machen ob das bei euch mit DIESER Planung so gegeben ist.
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit zuhause und habe noch einiges an Resturlaub von vor der Schwangerschaft übrig. Eigentlich wollte ich im September wieder Vollzeit anfangen zu arbeiten. Da ich dann aber nur 1,25 Jahre habe um den Resturlaub abzubauen, verlängere ich meine Elternzeit bis ins neue Jahr. Ich arbeite also ab September Teilzeit in ...
Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss