Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit vs Elterngeld

Frage: Elternzeit vs Elterngeld

ie_caro

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Guten Tag, folgendes zu meinem Fall: - Ich habe bereits 1 Kind und habe mir die nicht benutzte Elternzeit bei meinem Arbeitgeber gutschreiben lassen - wir erwarten in zwei Wochen unser zweites Kind - mit dem Arbeitgeber habe ich folgendes besprochen: nach der Geburt Lebensmonat 1 + 2 = Mutterschutz, Lebensmonat 3 - 12 Elternzeit für Kind 2, direkt anschließend die restliche Elternzeit von Kind 1 (da er sonst über 8 Jahre alt sein wird, kein Bezug von Elterngeld für Kind 1), direkt anschließend die restlichen 2 Jahre Elternzeit von Kind 2 - das Elterngeld von Kind 2 will ich jedoch wie folgt beantragen: Lebensmonat 1 + 2 = Mutterschutz, Lebensmonate 3 - 22 Elterngeld Plus (ohne arbeiten zu gehen). Meine Frage: Kann ich für die Lebensmonate 3 - 22 von Kind 2 Elterngeld Plus beziehen, auch wenn ich zwischendurch Elternzeit von Kind 1 nehme? Vielen Dank und viele Grüße Caro Müller


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Voraussetzung für das Elterngeld ist, dass sie nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten. Dabei ist es egal, in welcher Elternzeit Sie sich befinden. Liebe Grüße NB


mellomania

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ja das geht. das muss nicht zusammenhängen


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