ie_caro
Guten Tag, folgendes zu meinem Fall: - Ich habe bereits 1 Kind und habe mir die nicht benutzte Elternzeit bei meinem Arbeitgeber gutschreiben lassen - wir erwarten in zwei Wochen unser zweites Kind - mit dem Arbeitgeber habe ich folgendes besprochen: nach der Geburt Lebensmonat 1 + 2 = Mutterschutz, Lebensmonat 3 - 12 Elternzeit für Kind 2, direkt anschließend die restliche Elternzeit von Kind 1 (da er sonst über 8 Jahre alt sein wird, kein Bezug von Elterngeld für Kind 1), direkt anschließend die restlichen 2 Jahre Elternzeit von Kind 2 - das Elterngeld von Kind 2 will ich jedoch wie folgt beantragen: Lebensmonat 1 + 2 = Mutterschutz, Lebensmonate 3 - 22 Elterngeld Plus (ohne arbeiten zu gehen). Meine Frage: Kann ich für die Lebensmonate 3 - 22 von Kind 2 Elterngeld Plus beziehen, auch wenn ich zwischendurch Elternzeit von Kind 1 nehme? Vielen Dank und viele Grüße Caro Müller
Hallo, Voraussetzung für das Elterngeld ist, dass sie nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten. Dabei ist es egal, in welcher Elternzeit Sie sich befinden. Liebe Grüße NB
mellomania
ja das geht. das muss nicht zusammenhängen
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