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Hallo Bin heute nach dem Kaiserschnitt aus dem Krankenhaus gekommen. Mein Sohn wurde am 2.09.2010 geboren. Wann muß ich beim Arbeitgeber Elternzeit beantragen und bis wann. Möchte gern 2 Jahre nehmen. Oder ist die Frist schon vertrichen? Lese immer was von 7 Wochen. Konnte aber vorher nicht wissen wann genau mein Kind geboren wird?
Hallo, dann noch herzlichen Glückwunsch! Frist ist 7 Wo., Sie sind ein bisschen drüber. Wenn der AG sich da anstellt, würde ich mal sehen wegen Resturlaub. im schlimmsten FAll müssen Sie kurz hin. Sie können auf den Antrag ein Datum schreiben, dann ist der Tag der Rückkehr ganz klar. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Herzlichen Glückwunsch zum Sohnemann. Ja, eigentlich hättest Du es schon anzeigen müssen. Ruf morgen gleich bei Deinem AG an und vielleicht ist er kulant. Wenn er zickig ist, dann müsstest Du da ein paar Tage hin, wenn die acht Wochen Mutterschutz rum sind. Ich hatte es vorher schon fertig geschrieben und dann nur das Datum eingefügt und mein Mann hat es zur Firma gebracht nach der Geburt. Wenn Du es morgen gleich klärst, wird es wohl keine Probleme geben dürfen. Es muss eigentlich spätestens sieben Wochen vor Antritt angezeigt werden, Beantragen nicht, denn es ist ja Dein Recht.
Mitglied inaktiv
Jepp, 7 Wochen ist richtig! 7 Wochen vor dem Elternzeitbeginn. Bei den meisten ist das dann ca 1 Woche nach der Geburt. Je nach dem wie lang dein Mutterschutz noch geht.... (Ist ja länger bei zB Zwillingen oder vor EET geborenen Kindern) Wenn du nun zu spät dran und dein AG nicht kulant ist (er kann auch eine kürzere Frist akzeptieren), könntest du die fehlende Zeit mit Urlaub überbrücken. Allerdings wird diese Urlaubszeit mit auf die Elternzeit angerechnet. Wenn du also 2 Jahre Elternzeit anmeldest, musst du trotzdem am 2. Geburtstag des Kindes (02.09.2012) wieder zur Arbeit. Ist klar geworden, was ich mein? Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Ich weiss nicht ob es stimmt, vielleicht kann Frau Bader dazu noch was sagen. Eine Freundin sagte mir das gerade, die nun auch Erzeihungszeit beantragen muss. Ihr Kind kam eine Woche früher als ET und sie meint, dass sie die 8 Wochen nach ET Zeit hat das zu beantragen, da der Mutterschutz ja eh bis dahin geht ? Kam Dien Kleiner denn früher wegen KS ? Wenn das stimmt, dann bist Du ja vielleicht noch in der Zeit, denn Erziehungszeit beginnt ja immer erst nach dem Mutterschutz, und der wird ja nicht gekürzt.
Mitglied inaktiv
Die Frist lautet ja 7 Wochen vor Elternzeitbeginn und nicht 1 Woche nach ET. Wenn nun das Kind 1 Woche vor dem Termin kommt, dann war die Mutter ja nur 5 Wochen vorher im Mutterschutz. Die "fehlende" Woche wird dann hinten dran gehängt. Oder anders herum, nach der Geburt hat sie 9 Wochen Mutterschutz. In dem Fall muss die Elternzeit bis 2 Wochen nach der Geburt dem AG gemeldet werden. Der AG kann natürlich eine kürzere Frist akzeptieren, gesetzlich muss er aber nicht! Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Also ist sie vermutlich noch in der Frist, wenn der KS bei irgendwas vor 40+0 war und nicht bei 41+2 z.B. Hat man denn wenn man bei 42+0 entbindet nur 6 Wochen Mutterschutz hintenran oder dann auch zwei Wochen mehr ? Rein interessehalber.
Mitglied inaktiv
Die 6 Wochen vor der Geburt sind quasi variabel. Frau kann selbst darauf verzichten. Kommt das Kind eher, werden die Tage bis zu den 6 Wochen hinten dran gehängt (8 Wochen + X nach ET) Kommt das Kind später, verlängern sich die 6 Wochen vorher um diese Tage (6 Wochen + X vor ET). Die 8 Wochen danach sind quasi fix, darauf kann nicht verzichtet werden und die Frist verkürzt sich nicht. Gruß Sabine
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Ah,danke. Wieder was gelernt :-) Also könnte sie noch in der Zeit sein, wenn das Kind eher kam,richtig ?
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Hattest Du schon beantwortet. Sorry, Gedächnis spinnt
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