Loona321
Guten Tag Ich habe eine Frage zum Thema Elternzeit. Ich habe zwei Kinder und bin nun wieder schwanger. 1. Kind Beginn Mutterschutz 05.09.2013 Geburt 27.10.2013 Ende Elternzeit regulär 26.10.2016 2. Kind Beginn Mutterschutz 19.01.2016 Geburt 11.03.2016 Ende Elternzeit 10.03.2016 Die verbleibenden 9 Monate von dem 1. Kind wurden mit Zustimmung von Arbeitgeber nach Elternzeit von dem zweiten Kind angehängt. Somit besteht Elternzeit bis 10.12.2019. Nun kommt das dritte Kind voraussichtlich am 19.06.2019. Mutterschutz beginnt am 08.05.2019. Somit habe ich noch 7 Monate von meinem ersten Kind „übrig“. Kann ich die Elternzeit von meinem ersten Kind nach dem dritten Kind nehmen oder ist dies nicht möglich da sie dann schon über 8Jahre alt ist? Oder kann ich auch erst die restlichen 7 Monate nehmen und danach die drei Jahre für das dritte Kind? Wie ist das rechtlich? Muss ich meinen Arbeitgeber nur in Kenntnis setzen oder muss er der Übertragung zustimmen? Ich hoffe Sie können mir bei der kniffligen Frage weiter helfen. Vielen Dank im Voraus
Hallo, die restliche Elternzeit von Kind 1 kann bis zum achten Geburtstag genommen werden. Der Rest verfällt. Liebe Grüße NB
mellomania
der rest von kind 1 muss einen tag vor dem 8 geburtstag enden. also rechtzeitig beantragen. du musst ja nicht drei jahre am stück vom 3. kind nehmen. du kannst ja erst ein jahr nehmen und dann die reste dranhängen, dass die nicht verloren gehen. danach kannst du mit den zwei jahren von kind 3 weitermachen. bzw. die eventuellen reste von kind 2 dazwischenschalten. da kind 3 nach der neuen regelung geboren ist, kannst du bis zu 24 monate über das 3. lebensjahr rausnehmen und drei abschnitte eltenrzeit beantragen
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