doktor_maus
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank erstmal für ihre schnelle Antwort auf meine Frage vom vergangenen Freitag. Ich habe den Antrag auf Elternzeit-Verlängerung schon abgegeben und er wurde akzeptiert. Vielleicht wusste mein Chef ja zum Glück nix von der 7-Wochen-Frist. Bisher habe ich erstmal nur um einen Monat verlängert, in der Annahme, dass es mit der Krippen-EIngewöhnung noch klappt. Wenn nicht, möchte ich auf die vollen 3 Lebensjahre verlängern. Jetzt hab ich bloß gehört, dass man nur einmal einen Elternzeit-Verlängerungsantrag stellen kann und alle weiteren vom Arbeitgeber abgelehnt werden können. Stimmt das so? Ich hoffe, ich habe mir mit meinem ersten Antrag damit nicht selbst eine Falle gestellt... Vielen Dank für ihre Mühen! Friederike H.
Hallo, Sie können die EZ, wenn Sie mind. 2 Jahre beantragt hatten, mit Frist von 7 Wo verlängern. Wegen einer weiteren verlängerung würde ich mit dem Ag reden - Sie köennen ja hier die 7 Wo Frist nicht wieder einhalten. Viele Grüße NB
doktor_maus
Ich hatte auch schon initial mehr als 2 Jahre Elternzeit beantragt., jetzt geht es nur um eine Verlängerung zwischen dem 2. und 3. Geburtstag.
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