Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit-Verlängerung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit-Verlängerung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit im 1. Elternzeit-Jahr (läuft bis Februar), habe aber insg. 2 Jahre beantragt. Nun werden wir aus beruflichen Gründen seitens meines Mannes für 2 Jahre nach Genf ziehen, sodass ich ein 3. Jahr beantragen müsste. Danach würde ich wieder hier in Deutschland in meinen Job einsteigen. Kann ich das 3. Jahr bereits jetzt beantragen oder sollte ich dies erst 7 Wochen vor Ablauf des 2. Jahres tun? DANKE


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Halo, wenn Sie sicher sind, können Sie es auch jetzt schon tun. Dann kann Ihr AG besser planen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Du kannst es auch jetzt schon tun. Dann sind dein AG und du auf der sicheren Seite. Allerdings seid ihr dann auch etwas unflexibler, für den Fall, dass es mit Genf nicht ganz so gut läuft... Gruß Sabine


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