Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verlängerung!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit verlängerung!

Bigmama79

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Guten Abend Frau Bader, kurze Info: Ich befinde mich zurzeit in 2 Jähriger Elternzeit.Diese würde im Februar 2014 enden. Nun bin ich mit unserem 2 Kind Schwanger und entbinde ende Juli 2013.Also in ca. 5 Wochen! Würde nun meine Elternzeit etwas verlängern müssen,sprich um 6 Monate.Also von Februar 2014 auf August 2014. Nun meine Fragen: 1. Muss ich diese Verlängerung bei meiner Chefin "erbitten" oder nur mitteilen? 2. Bis wann muss ich meine Chefin darüber informieren? 3. Wie würde so ein schreiben aussehen? Vielen dank mfg Daniela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn man mindestens zwei Jahre EZ beantragt hat, kann man eigenständig verlängern. Aber warum dies? ich würde das Gegenteil tun. Nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Hm...die meisten Mütter verkürzen in so einem Fall die Elternzeit! Ab dem Tag nach der Verkürzung bekommen sie dann das Mutterschaftsgeld in Höhe des alten (meist Vollzeit-) Vertrages. Und die "frei gewordene" Elternzeit hängen sie an die Elternzeit des 2. Kindes an. Wenn du das nicht möchtest, dann kannst du einfach die laufende Elternzeit weiterlaufen lassen und am Ende (7 Wochen davor), Elternzeit für das zweite Kind anmelden. Genauso wie du es damals beim 1. Kind gemacht hast. Gruß Sabine


Sternenschnuppe

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Bin auch ganz erstaunt. Am besten sofort morgen die Elternzeit von Kind 1 beenden damit Du den Rest noch das volle Mutterschutzgeld bekommst. Dann Eternzeit von Kind 2 nehmen und darum bitten den Rest von Kind 1 auf die Zeit bis zum 8. Geb. zu übertragen. Das ist alles völlig legal, der AG bekommt es eh von der Krankenkasse wieder. Du verschenkst eine Menge Geld sonst.


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