MM2405
Ich überlege, bei meinem Arbeitgeber 24 Monate Elternzeit zu beantragen. Kann ich diese auch im Nachhinein verkürzen oder muss ich dann die vollen zwei Jahre nehmen? Habe ich nach der Elternzeit Anspruch auf eine Teilzeitarbeit oder nur auf Vollzeit? Bis jetzt war ich Vollzeit beschäftigt und es ist mein erstes Kind. Danke vorab!
Hallo, Wen der AG zustimmt oder in Härtefällen, zB wenn der Partner den Job verliert. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Verkürzen geht nur in schweren Härtefällen, aber du kannst ja auch erst später TZ in EZ für das zweite Jahr (bis zu 30h) anmelden. In Betrieben mit mehr als 15 MA hat man idR Anspruch auf TZ, sofern das mit den Firmenabläufen prinzipiell moglich ist. Auch ohne EZ, dann ist aber die Rückkehr in VZ bisher nicht garantiert. Man könnte in diesen Fällen die TZ aber auch von vornherein befristen. Sowas würde ich persönlich mit dem AG vorher schon mal unverbindlich besprechen, vor allem wenn es ggf dann so ist, dass die TZ Möglichkeiten trotzdem nicht mit Betreuungszeiten übereinstimmt. LG Lilly
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