Frage:
Elternzeit verkürzen
Hallo Frau Bader!
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Könnten Sie mir kurz erläutern, wie ich dann diese Abschnitte verstehen soll?
Eine angemeldete Elternzeit kann grundsätzlich nur vorzeitig beendet werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt (§ 16 Absatz 3 Satz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)).
Bei der Entscheidung über die Zustimmung oder Ablehnung ist die Arbeitgeberseite an billiges Ermessen gemäß § 315 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gebunden. Demnach muss die Arbeitgeberseite bei der Entscheidung die wesentlichen Umstände des Einzelfalls abwägen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigen (Urteil Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 21.04.2009, Aktenzeichen: 9 AZR 391/08).
Eine Ablehnung der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit allein aufgrund der (erneuten) Schwangerschaft verstieße jedoch aus Sicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gegen das Diskriminierungsverbot. Auf diesen gleichstellungsrechtlichen Aspekt stellt auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt ab (Urteil vom 21.04.2011, Aktenzeichen: 1 L 26/10) und nimmt auf die entsprechende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Bezug.
Grüße Martha
von
Martha1984
am 06.07.2021, 13:54
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen
Hallo,
Sie wollen doch die Elternzeit vorzeitig beenden, um direkt in ein Beschäftigungsverbot einzutreten. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, würden sie ohne die erneute Schwangerschaft auch nicht vorzeitig die Elternzeit beenden wollen.
Durch dieses Verhalten tritt eine vorsätzliche Schädigung der Krankenkasse ein.
Zulässig ausdrücklich geregelt nur bei Beamten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.07.2021
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Elternzeit verkürzen
Aber du willst ja nicht arbeiten, du willst ein BV "abgreifen" - und das geht nun einmal nicht.
von
KielSprotte
am 06.07.2021, 14:42
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen
Ich DARF bei erneuter Schwangerschaft nicht arbeiten!
Mit wollen hat das nichts zu tun!
von
Martha1984
am 06.07.2021, 14:47
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Elternzeit verkürzen
Wann wolltest du arbeiten, wenn du NICHT schwanger wärst. Sicher erst ab September. Da hast du deine Antwort.
von
MamaausM
am 06.07.2021, 15:01
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen
In der Elternzeit ist es egal ob du schwanger bist oder nicht.
Die Elternzeit deshalb zu beenden geht nicht, das ist Betrug.
Zum Glück wird das BV immer häufiger von den Krankenkassen überprüft. Falls es nicht rechtmäßig ist, muss der AG das Geld zurück zahlen.
Zudem muss der AG beim Antritt eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und dich, falls möglich an einen anderen Arbeitsplatz umsetzen.
Keine Lust zum arbeiten, aber Geld kassieren wollen, ist nicht so einfach.
von
Himbeere2008
am 06.07.2021, 15:05
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen
Habe noch mal nachgelesen. Du kannst auch kein VOLLZEIT BV beanspruchen, wenn du eigentlich nur TEILZEIT arbeiten kannst.auch das prüfen die KK inzwischen auch.
Wurde dir unten auch erklärt
von
MamaausM
am 06.07.2021, 15:11
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen
Die Frage ist doch die, was wenn dein AG sagt, ich habe aber einen Job den du machen kannst, trotz Schwangerschaft. Kannst du das dann? Und zwar von einem Tag auf den nächsten.
Aktuell hast du auch keine Einbußen, denn ohne Schwangerschaft wärst du ja auch erst ab November wieder arbeiten gegangen.
Unterm Strich bleibt, du hast dich verbindlich für 3 Jahre festgelegt. Willst du nun doch bereits früher arbeiten, musst du den AG fragen. Der entscheidet. Da du kein Härtefall bist, kannst du ohne seine Zustimmung die EZ nicht verkürzen.
Wie der AG das aufnimmt wenn du ihm dann erst danach mitteilst das du schwanger bist und nun dein BV einforderst - und so klingt das hier - musst du selbst wissen.
von
Felica
am 06.07.2021, 16:25