Frage: Elternzeit verkürzen?

Hallo zusammen, ich habe Ende August entbunden und einen befristeten Arbeitsvertrag bis Ende des Jahres. Ich habe bis Ende des Jahres Elternzeit beantragt und möchte diese gerne zurückziehen da ich ab Januar wieder arbeiten möchte und noch sehr viele Urlaubstage habe. Meine Arbeitgeber verweigert sich obwohl er für mich nicht mam jemanden eingestellt hat. Habe ich keine Chance? nicht mal wenn ich noch im Mutterschutz bin und die Elternzeit noch nicht begonnen hat????? Vielen lieben Dank für ihre Hilfe. Wir sind darauf angewiesen, dass mein Mann alle Monate von mit übernimmt, weil früher kein Kitaplatz frei ist

von Kathrin avssd am 28.09.2020, 16:07



Antwort auf: Elternzeit verkürzen?

Hallo, Ihr Vertrag endet Ende des Jahres. Bis dahin sind Sie in Elternzeit. Sie können ab Januar nicht wieder arbeiten, weil Sie dann keinen Vertrag mehr haben. Sie haben auch keinen Anspruch darauf. Gar nicht verstehe ich, warum Sie den Antrag bis Dezember zurückziehen wollen, wenn Sie ab Januar arbeiten wollen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.09.2020



Antwort auf: Elternzeit verkürzen?

Hast du denn schon eine neue Arbeit? Irgendwie klingst du nicht klar.. Du hast doch Elternzeit bis Ende des Jahres gemeldet.

Mitglied inaktiv - 28.09.2020, 16:45



Antwort auf: Elternzeit verkürzen?

Grundsätzlich mußt du dich mit dem ersten Antrag für die ersten 24 Monate verbindlich festlegen. Da hat dein AG also recht. Aber ich verstehe die Frage nicht so ganz. Dein Vertrag ist bis Jahresende befristet und du hast bis Jahtesende EZ gemeldet und willst ab Januar wieder arbeiten.....hast du denn bereits einen neuen AG, oder wo willst du arbeiten? Vermute ich richtig, dass du eigentlich nicht arbeiten, sondern "nur" deinen Urlaub nehmen willst, bevor du am Jahtesende aus dem Betrieb ausscheidest?

von KielSprotte am 28.09.2020, 17:30



Antwort auf: Elternzeit verkürzen?

Die EZ wurde bis Ende Dez. angegeben. Der AG muss diese nicht zurücknehmen, ebenso auch nicht verlängern. Wg. des Urlaubs: Mit Beendigung des Vertrags ist ihr AG verpflichtet ihnen den noch austehenden Urlaub und Mehrstunden auszuzahlen. Ich kann sie verstehen bzgl. dem, dass sie die Monate brauchen, damit ihr Mann bis Ende Aug. 21 in EZ mit EG sein kann. EZ kann er so oder so bis dahin nehmen. Zurzeit nehmen Sie 4 Monate und es verbleiben 8 Monate für ihren Mann. Ab welchem Monat nimmt ihr Mann EZ? Wenn er diesen erst ab Ende Dez. nehmen würde wäre er bis Ende Aug.21 in EZ mit EG. Vermutlich ist er seit Geburt schon in EZ. Wie lange hat er bis dato EZ bei seinem AG angegeben? Bedenken Sie, dass er, wenn er länger als bis dato angegeben EZ nehmen möchte, das mind. 7 Wochen vor Antritt der EZ bekannt geben muss. Mir stellt sich auch die Frage, ob sie ab Jan.21 schon eine neuen Job haben?

von Ani123 am 28.09.2020, 19:09



Antwort auf: Elternzeit verkürzen?

Du hast nur bis Ende des Vertrages Anspruch auf EZ. Mit Ende des Vertrages endet auch die EZ. Dein AG ist nur bis Ende des Vertrages daran gebunden, genau wie du auch. Was du mit dem neuen AG ausmacht ist deine Sache. Davon ab verbietet EZ einem das Arbeiten nicht, du darfst in der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Allerdings wird das auf das EG angerechnet. Bei Basis hast du keinerlei Freigrenzen ausser dem 300 € Mindestsatz, bei EG plus ist es abhängig von deinen einkommensverlusten. So ganz ist dein Problem, was ja rechtlich gar nicht besteht, also nicht nachvollziehbar.

von Felica am 28.09.2020, 20:56



Antwort auf: Elternzeit verkürzen?

Und das bis zum Ende des befristeten Vertrages am Ende es Jahres? Die Elternzeit willst du nicht nehmen da Du sie später benötigst, bzw dein Mann soll sie nehmen, richtig? Hast du deinen Arbeitgeber informiert das er dir nach Ende des befristeten Vertrages den Resturlaub auszahlen muss? Vielleicht gibt er dir dann ja lieber den Resturlaub und verzichtet auf die Einhaltung der beantragen Elternzeit. Kann mir vorstellen das es für den Arbeitgeber finanziell günstiger ist, Urlaub zu geben als diesen auszuzahlen. Was der Arbeitgeber natürlich verweigern kann, ist den befristeten Vertrag zu verlängern. Dann musst du dir einen neuen Arbeitgeber suchen ab Januar.

von Soie am 28.09.2020, 21:19



Antwort auf: Elternzeit verkürzen?

ich lese, du möchtest nach dem mutterschutz nur solange elternzeit, bist du den rest auf bis ende des jahres mit dem urlaub auffüllen kannst? wenn der AG damit nicht einverstanden ist, hast du keine chance. denn du hast schon gemeldet. das ist bindend. das muss der AG nichtmal bestätigen. da die meldung an sich nicht genehmigungspflichtig ist. die änderung dieser hingegen schon. das hättet ihr vorher überlegen müssen.

von mellomania am 28.09.2020, 21:32



Antwort auf: Elternzeit verkürzen?

Übrigens, EZ hast du Anspruch auf bis zu 3 Jahre - wenn du einen AG hast. Dein Mann hat einen eigenen Anspruch auf EZ von bis zu 3 Jahren. Was ihr euch teilen müsst sind die 14 Monate EG. Aber, die musst du in Lebensmonaten nehmen, die zeit wo du Mutterschutz hattest wird dir eh beim EG angerechnet, sprich kürzt es um mindestens 2 Monate. Wenn dein Kind Ende August geboren wurde, es keinerlei Verschiebung beim Mutterschutz gab weil Kind zu spät oder zu früh geboren wurde, dann hast du also EG für Lebensmonat 1 und 2 welche sich mit dem Mutterschutzgeld verrechnern, also bis Ende Oktober. Nimmst du dann noch EG für Lebensmonat 3 und 4, also für November und Dezember wie ich scheinbar geplant hattet, blieben deinem Mann noch 10 Monate wo er das EG nutzen kann. Also bis Ende Oktober 2021. Ihr dürft nur nicht gleichzeitig EG beziehen. Denn dann verbraucht ihr in einem Lebensmonat 2 Monate EG.

von Felica am 29.09.2020, 15:27



Antwort auf: Elternzeit verkürzen?

Vielen Dank für die Antworten :) da war ich wohl etwas ungenau, entschuldigt! Also nochmal: Befristetes Arbeitsverhältnis bis 31.12.20, welches Projektbedingt auch nicht verlängert wird. Neuen Arbeitgeber ab Januar 21. Und richtig ich habe noch einen Haufen Urlaub von 2019 und 2020 den ich nicht nehmen durfte. Durch die Urlaubsabgeltungsregel würde über die Hälfte des Urlaubs wegfallen. Der Urlaub würde für fast 2 Monate reichen. Würde auch für einige Wochen beim alten Arbeitgeber wieder anfangen und dann restliche Zeit Urlaub nehmen. Also macht es keinen Unterschied, dass ich noch in Mutterschutz bin, auch wenn ich gar keine Elternzeit in Anspruch nehmen wollen würde. Beantragt ist also Beantragt? :( auch wenn der AG für mich niemanden einstellen musste weil das Projekt eh endet?? Vielen Dank für die ganzen Antworten!!!@

von Kathrin avssd am 29.09.2020, 16:05



Antwort auf: Elternzeit verkürzen?

sämtliche änderungen nach der meldung aber bedürfen der zustimmung des AG. daher wenn er nicht mitmacht musst du es so nehmen wie gemeldet.

von mellomania am 29.09.2020, 17:14



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