Hallo Frau Bader,
ich habe meine Elternzeit bei meinem Arbeitgeber verkürzt. Ich habe vor 6 Monaten Bescheid gegeben (per Mail), dass ich von 2 auf 1 Jahr verkürzen möchte. Mein AG hat dem mündlich zugestimmt und nun ist mein 3. Arbeitstag hier wieder in der Firma. Nun sagt mir die Buchhaltung, dass das so nicht geht.
Ist eine mündliche Vereinbarung rechtens? Darüber habe ich online keine Info gefunden.
Vielen Dank vorab.
von
Jullla
am 07.07.2021, 12:43
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen mündlich
Hallo,
grundsätzlich ist hier eine mündliche Vereinbarung zulässig, eine Form schreibt das B die EG nicht vor. Sie haben aber tatsächlich das Problem, dass Sie es nicht beweisen können.
Wenn die Buchhaltung es so nicht möchte würde ich den Arbeitgeber bitten, es kurz schriftlich zu bestätigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.07.2021
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen mündlich
was sagt der AG selber dazu? mit dem du das ausgemacht hast? sowas lässt man sich imme schriftlich. wenn du keine zeugen hast und da nix da ist, und der AG nun sagt nö, hast du schlechte karten, da du es nicht beweisen kannst.
von
mellomania
am 07.07.2021, 13:11
Antwort auf:
Elternzeit verkürzen mündlich
Huhu,
strenggenommen scheint mir das ein Problem des AG und der Buchhaltung zu sein. Ich hoffe, Dein AG ist standhaft und macht es nicht zu Deinem Problem!
Grundsätzlich gibt es natürlich keine Verpflichtung zu irendeiner Form bei Arbeitsverträgen. Wie ist das denn bei mündlich geschlossenen Arbeitsverträgen, wenn der AG es sich nach 3 Tagen anders überlegt? Klar, dann ist noch Probezeit, aber hat der AN dann Anspruch auf den Lohn für die Zeit bis zur Kündigung, wenn er schon 2 Tage dort gearbeitet hat? Meinem Verständnis nach schon.
LG
von
zweizwerge
am 08.07.2021, 13:23