Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verkürzen

Frage: Elternzeit verkürzen

Tinchen!

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Hallo, Meine kleine Tochter ist am 26.06. 2017 geboren. Habe mit meinem AG nur mündlich ausgemacht das ich 2 Jahre Elternzeit nehmen werde. Allerdings möchte ich jetzt auf 1 1/2 Jahre verkürzen. Was muss ich jetzt schriftlich beantragen? Bzw was schreibt man in das Schreiben? Endet diese dann am 31.12.2018 oder? Es wäre mir sehr geholfen vielen Dank Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ganz schlecht. EZ muss schriftlich beantragt werden, um wirksam zu sein. Somit sind Sie rechtlich nicht in EZ u fehlen unentschuldigt. Ich würde mich bedeckt halten, um auf das Problem nicht aufmerksam zu machen. Wollen Sie TZ arbeiten? Dann beantragen Sie das schriftlich. Wollen Sie VZ arbeiten? Dann machen Sie es erst einmal mündlich. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Warum verkürzen? Willst du wirklich wieder VZ arbeiten? Wenn Du kein EG mehr bekommst kannst du doch innerhalb der EZ in TZ arbeiten - bis zu 30 Std die Woche. Das geht bei deinem eigentlichen AG oder mit dessen Zustimmung auch woanders. Ansonsten, AG fragen. Normalerweise sieht der Gesetzgeber nur eine Verkürzung der EZ in wenigen Fällen vor, das wäre zB der erneute Mutterschutz vom nächsten Kind oder in Härtefällen weil zB der Partner arbeitslos geworden ist, wegen Scheidung, schwere Krankheit des Partners usw. Mit Zustimmung des AG aber eh kein Ding - also wie gesagt mit dem sprechen. Und wie gesagt, evtl ist auch TZ innerhalb der EZ eine Option für dich - gerade auch wegen Kündigungsschutz.


Tinchen!

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Ich denke mein AG lässt mich nicht wo anders arbeiten außerdem möchte ich zum Ende des verkürzten Mutterschutzes dann kündigen und woanders auf Teilzeit arbeiten. Wäre das so schlimm? Danke für die Antwort


Mitglied inaktiv

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Wenn Du eh woanders in TZ arbeiten willst, dann hol dir doch das OK von deinem Chef woanders in der EZ arbeiten zu dürfen. Wenn er für dich nicht in TZ hat, muss er sein OK eh geben, außer du willst beim direkten Konkurrenten arbeiten. Es ist immer besser die TZ innerhalb der EZ solange zu nutzen wie es geht - einfach um einen Plan B für den Fall der Fälle zu haben. Klar kannst du auch kündigen, aber dann denke dran das die Kündigungszeit zum Ende der EZ 3 Monate beträgt. Innerhalb der Ez kannst du mit der normalen Künrdigungsfrist kündigen. es wäre also überflüssig erst die EZ zu kündigen und dann den Arbeitsvertrag. Du solltest dann aber einen neuen Arbeitsvertrag in der Tasche haben, das wird nämlich mit ziemlicher Sicherheit eine Sperre beim Arbeitsamt mit sich ziehen. Außer du hast eine sehr gute Begründung und das ist vorher mit dem Amt so geklärt - am besten schriftlich!


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