maschylja
Hallo, ich arbeite im Krankenhaus als Krankenschwester im Funktionsbereich Endoskopie. jetzt nach der Elternzeit ein Jahr wollte ich wieder anfangen doch man hat mich auf station versetzt in den schichtdienst. das kann ich leider nicht machen mit zwei kleinen kindern. jetzt ist meine frage wenn ich jetzt noch ein Jahr Elternzeit dran hänge und dann mich woanders bewerbe darf ich die Elternteil kürzen und dann kündigen? Mit freundlichen Grüßen Maria Hoppe Danke für ihre Antwort
Hallo, wichtig ist erst einmal, was in Ihrem Vertrag steht. Zum Einsatzgebiet und auch zu den Schichtzeiten. Sie können die Elternzeit verlängern, wenn Sie mindestens zwei Jahre beantragt haben wenn oder das Kind nach Juli 2015 geboren ist auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können Sie dann eher woanders arbeiten und während oder zum Ende der Elternzeit kündigen. Liebe Grüße NB
chrissicat
Wenn du nur 1 Jahr Elternzeit genommen hast, kannst du diese nicht einfach so verlängern. Dies geht jetzt nur mit Zustimmung deines Arbeitgebers, da du dich verbindlich für die ersten beiden Jahre festlegen musst. Das Arbeitsverhältnis kündigen kannst du jederzeit unter Einhaltung deiner Kündigungsfrist. Dies geht auch wenn du in Elternzeit bist. Die Elternzeit vorzeitig beenden geht nicht so ohne weiteres.
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