SaMe
Guten Morgen Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Zur Geburt unseres Sohnes am Juni 2008 habe ich die volle Elternzeit von drei Jahren beantragt. Bereits nach knappen zwei Jahren kam unsere Tochter im Mai 2010 zur Welt. Antrag auf drei Jahre Elternzeit wurde genehmigt. Zu diesem Zeitpunkt war für uns noch nicht abzusehen, dass wir die verbliebene Elternzeit von etwas mehr als einem Jahr noch benötigen werden. Eine Aufschiebung der verbliebenen Elterzeit habe ich somit nicht fristgerecht beantragt. Zudem hatte ich auch keine Kenntnis von dieser Möglichkeit. Gibt es nun überhaupt die Möglichkeit diese 12 Monate aus der ersten Elternzeit zu verschieben? Lt. meines Arbeitgebers würde das wahrscheinlich an der Sozialversicherungsanstalt und/oder am Elterzeitgesetz scheitern. Den Antrag habe ich trotzdem beim Arbeitgeber eingereicht, da die ursprüngliche Elternzeit morgen enden würde. Dieser will den Sachverhalt nun ausführlich prüfen. Gib es für mich überhaupt eine Chance? Wie könnte ich argumentieren? Vielen Dank SaMe
Hallo, ohne die Anträge zu kennen würde ich auch davon ausgehen, dass die 2. EZ an die 1. drangehängt wird. Problem ist aber, das der AG über den 3. Geb. des zweiten Kindes frei entscheiden kann, ob er zustimmt Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Wie hat denn dein Arbeitgeber deine 2. Elternzeit damals bestätigt? Hast du sie so angemeldet, dass sie einfach an die erste folgt (so läuft es, wenn man nichts anderes vereinbart). Oder hätte man deine Anmeldung auch so verstehen können, dass du die erste Elternzeit unterbrechen möchtest? In diesem Fall könntest du das 3. Jahr der ersten Elternzeit übertragen lassen und dein AG könnte dir das (und überhaupt den gesamten Ablauf und Wechsel der Elternzeiten) bestätigen. Gruß Sabine
SaMe
Hallo Sabine, ich habe vor einem Jahr nur die drei Jahre Elternzeit angemeldet. Gleichzeit habe ich noch erwähnt, dass ich die gesamte Zeit u.a. auch für die Fortführung meines Studiums nutzen werde. Auf die alte Elternzeit bin ich nicht eingegangen. Vielen Dank Sandra
SumSum076
Hast du vom AG irgendeine Bestätigung bekommen? (Wozu der AG verpflichtet wäre...) Auf jeden Fall laufen dann die Elternzeiten einfach hintereinander ab. Allerdings kann sich dein AG quer stellen wegen dem 3. Jahr fürs 2. Kind Das liefe ja (eigentlich) von Juni 13 bis Mai 14. Ab Mai 13 ist dein 2. Kind ja schon drei Jahre alt. Also müsstest du die Übertragung von 12 Monaten Elternzeit über das dritte Lebensjahr hinaus beantragen. Da aber nur max 12 Monate möglich sind, geht das nur bis zum Mai 2014. (1 Monat geht dir verloren) Gruß Sabine
SaMe
Moin, es ist so, wie Du es beschieben hast. In meiner Bestätigung steht, das meine Elternzeit im Mai 2013 endet (Elternzeiten laufen hintereinander ab). Das dritte Jahr aus der zweiten Elternzeit ist also bis jetzt noch nicht berücksichtigt (volle drei Jahre jedoch beantragt). Ich habe Dich so verstanden,dass ich nun einfach die Übertragung von 12 Monaten beantragen kann. Auch die Regelung mit den 12 Monate ist mir nun bekannt. Gibt es für die Übertragung der 12 Monate Fristen die ich einhalten muss und wie Abhängig bin ich dabei von der Zustimmung meines Arbeitgebers? Kennst Du auch den Gesetztestext? Wo könnten noch Probleme entstehen, wenn die Fristen nicht eingehalten wurden (Sozialversicherungsträger, Elternzeitgesetz). Ich bedanke mich ganz herzlich bei Dir für die ausführlichen und tollen Antworten. Sandra
SumSum076
Es geht ja nur noch das dritte Jahr vom 2. Kind. Im Gesetz steht leider nirgends, bis wann man die Übertragung beantragen muss. Ich würde es, so früh wie möglich machen, damit du und dein AG Planungssicherheit haben. Ich lese oft die Empfehlung von 3 Monaten vor Ablauf des 2. Jahres. Spätestens 7 Wochen vor Ablauf des 2. Jahres müsstest du das dritte anmelden (also auch die Übertragung genehmigt bekommen haben). Ohne die Zustimmung des AG geht die Übertragung nicht. (Ansonsten wird Elternzeit ja nur angemeldet und der AG muss es hinnehmen.) Allerdings hat er nur wenige Gründe, die Übertragung abzulehnen, zB Betrieb bricht dann zusammen. § 15 Absatz 2 BEEG: ...Ein Anteil der Elternzeit von bis zu zwölf Monaten ist mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragbar... § 16 Absatz 1 BEEG: Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen... Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin die Elternzeit zu bescheinigen. Gruß Sabine
SaMe
Guten Morgen Sabine, ich muss mich bei Dir ganz herzlich bedanken. In diesem Dschungel hätte ich mich wohl nie zurecht gefunden. Nun kann ich meinen Arbeitgeber informieren und alles weitere klären. Die Chancen stehen nun deutlich besser für mich, da ich in keinen kleinen Unternehmen arbeite. Außerdem läuft gerade ein Programm zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Du hast mir wahrscheinlich ein Jahr Elternzeit gerettet. Vielen Dank für Deine Zeit und Hilfe. Ich melde mich mal, wenn sich mein Arbeitgeber entschieden hat. Tausend Dank Sandra
SaMe
Liebe Sabine, liebe Frau Bader, nun habe ich es schriftlich. Meine Elternzeit wurde verlängert. Für mich bedeutet das in vielerlei Hinsicht eine wirkliche Erleichterung. Vielen Dank für die schnelle Hilfe! Sandra
SaMe
Liebe Sabine, liebe Frau Bader, nun habe ich es schriftlich. Meine Elternzeit wurde verlängert. Für mich bedeutet das in vielerlei Hinsicht eine wirkliche Erleichterung. Vielen Dank für die schnelle Hilfe! Sandra
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