Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit vergessen aufzuschieben

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit vergessen aufzuschieben

SaMe

Beitrag melden

Guten Morgen Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Zur Geburt unseres Sohnes am Juni 2008 habe ich die volle Elternzeit von drei Jahren beantragt. Bereits nach knappen zwei Jahren kam unsere Tochter im Mai 2010 zur Welt. Antrag auf drei Jahre Elternzeit wurde genehmigt. Zu diesem Zeitpunkt war für uns noch nicht abzusehen, dass wir die verbliebene Elternzeit von etwas mehr als einem Jahr noch benötigen werden. Eine Aufschiebung der verbliebenen Elterzeit habe ich somit nicht fristgerecht beantragt. Zudem hatte ich auch keine Kenntnis von dieser Möglichkeit. Gibt es nun überhaupt die Möglichkeit diese 12 Monate aus der ersten Elternzeit zu verschieben? Lt. meines Arbeitgebers würde das wahrscheinlich an der Sozialversicherungsanstalt und/oder am Elterzeitgesetz scheitern. Den Antrag habe ich trotzdem beim Arbeitgeber eingereicht, da die ursprüngliche Elternzeit morgen enden würde. Dieser will den Sachverhalt nun ausführlich prüfen. Gib es für mich überhaupt eine Chance? Wie könnte ich argumentieren? Vielen Dank SaMe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ohne die Anträge zu kennen würde ich auch davon ausgehen, dass die 2. EZ an die 1. drangehängt wird. Problem ist aber, das der AG über den 3. Geb. des zweiten Kindes frei entscheiden kann, ob er zustimmt Liebe Grüsse, NB


SumSum076

Beitrag melden

Wie hat denn dein Arbeitgeber deine 2. Elternzeit damals bestätigt? Hast du sie so angemeldet, dass sie einfach an die erste folgt (so läuft es, wenn man nichts anderes vereinbart). Oder hätte man deine Anmeldung auch so verstehen können, dass du die erste Elternzeit unterbrechen möchtest? In diesem Fall könntest du das 3. Jahr der ersten Elternzeit übertragen lassen und dein AG könnte dir das (und überhaupt den gesamten Ablauf und Wechsel der Elternzeiten) bestätigen. Gruß Sabine


SaMe

Beitrag melden

Hallo Sabine, ich habe vor einem Jahr nur die drei Jahre Elternzeit angemeldet. Gleichzeit habe ich noch erwähnt, dass ich die gesamte Zeit u.a. auch für die Fortführung meines Studiums nutzen werde. Auf die alte Elternzeit bin ich nicht eingegangen. Vielen Dank Sandra


SumSum076

Beitrag melden

Hast du vom AG irgendeine Bestätigung bekommen? (Wozu der AG verpflichtet wäre...) Auf jeden Fall laufen dann die Elternzeiten einfach hintereinander ab. Allerdings kann sich dein AG quer stellen wegen dem 3. Jahr fürs 2. Kind Das liefe ja (eigentlich) von Juni 13 bis Mai 14. Ab Mai 13 ist dein 2. Kind ja schon drei Jahre alt. Also müsstest du die Übertragung von 12 Monaten Elternzeit über das dritte Lebensjahr hinaus beantragen. Da aber nur max 12 Monate möglich sind, geht das nur bis zum Mai 2014. (1 Monat geht dir verloren) Gruß Sabine


SaMe

Beitrag melden

Moin, es ist so, wie Du es beschieben hast. In meiner Bestätigung steht, das meine Elternzeit im Mai 2013 endet (Elternzeiten laufen hintereinander ab). Das dritte Jahr aus der zweiten Elternzeit ist also bis jetzt noch nicht berücksichtigt (volle drei Jahre jedoch beantragt). Ich habe Dich so verstanden,dass ich nun einfach die Übertragung von 12 Monaten beantragen kann. Auch die Regelung mit den 12 Monate ist mir nun bekannt. Gibt es für die Übertragung der 12 Monate Fristen die ich einhalten muss und wie Abhängig bin ich dabei von der Zustimmung meines Arbeitgebers? Kennst Du auch den Gesetztestext? Wo könnten noch Probleme entstehen, wenn die Fristen nicht eingehalten wurden (Sozialversicherungsträger, Elternzeitgesetz). Ich bedanke mich ganz herzlich bei Dir für die ausführlichen und tollen Antworten. Sandra


SumSum076

Beitrag melden

Es geht ja nur noch das dritte Jahr vom 2. Kind. Im Gesetz steht leider nirgends, bis wann man die Übertragung beantragen muss. Ich würde es, so früh wie möglich machen, damit du und dein AG Planungssicherheit haben. Ich lese oft die Empfehlung von 3 Monaten vor Ablauf des 2. Jahres. Spätestens 7 Wochen vor Ablauf des 2. Jahres müsstest du das dritte anmelden (also auch die Übertragung genehmigt bekommen haben). Ohne die Zustimmung des AG geht die Übertragung nicht. (Ansonsten wird Elternzeit ja nur angemeldet und der AG muss es hinnehmen.) Allerdings hat er nur wenige Gründe, die Übertragung abzulehnen, zB Betrieb bricht dann zusammen. § 15 Absatz 2 BEEG: ...Ein Anteil der Elternzeit von bis zu zwölf Monaten ist mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragbar... § 16 Absatz 1 BEEG: Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen... Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin die Elternzeit zu bescheinigen. Gruß Sabine


SaMe

Beitrag melden

Guten Morgen Sabine, ich muss mich bei Dir ganz herzlich bedanken. In diesem Dschungel hätte ich mich wohl nie zurecht gefunden. Nun kann ich meinen Arbeitgeber informieren und alles weitere klären. Die Chancen stehen nun deutlich besser für mich, da ich in keinen kleinen Unternehmen arbeite. Außerdem läuft gerade ein Programm zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Du hast mir wahrscheinlich ein Jahr Elternzeit gerettet. Vielen Dank für Deine Zeit und Hilfe. Ich melde mich mal, wenn sich mein Arbeitgeber entschieden hat. Tausend Dank Sandra


SaMe

Beitrag melden

Liebe Sabine, liebe Frau Bader, nun habe ich es schriftlich. Meine Elternzeit wurde verlängert. Für mich bedeutet das in vielerlei Hinsicht eine wirkliche Erleichterung. Vielen Dank für die schnelle Hilfe! Sandra


SaMe

Beitrag melden

Liebe Sabine, liebe Frau Bader, nun habe ich es schriftlich. Meine Elternzeit wurde verlängert. Für mich bedeutet das in vielerlei Hinsicht eine wirkliche Erleichterung. Vielen Dank für die schnelle Hilfe! Sandra


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025  Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt.   Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 01.07.2020 auf die Welt gekommen. Da habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Am 04.01.2023 ist sein kleiner Bruder auf die Welt gekommen dafür habe ich die Elternzeit unterbrochen und die vollen 3 Jahre vom kleinen Bruder genommen. Mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Antrag zu erneuten Aufnahme der re ...

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank,  Clau ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...