Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit / Urlaubsanspruch

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit / Urlaubsanspruch

Polizeimaus

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Hallo Ich habe mal ne frage... wenn am 6.7.19 die 2 Elternzeit ausläuft und aber am 7.7.19 die 1 Elternzeit weiter läuft, (unterbrochen die 1 Elternzeit,durch erneute Schwangerschaft) Zählt dieser Monat dann als voller Kalenderjahr oder wir der normal gerechnet als Urlaubsanspruch ... Den Rest habe ich mir schon ausgerechnet, bin mir hier nur unsicher Da das Ende bzw Anfang einer Elternzeit nicht gekürzt werden darf ... Zweite frage ist noch, Wenn ich am 8.12 wieder anfangen muss zu arbeiten... und ich eventuell kündigen möchte - Muss ich dann zum Ende August kündigen (3 Monate Kündigungsfrist während der Elternzeit; im Internet gelesen) - oder muss ich kündigen bis zum 7.9. ( zwecks der 3 Monate, steht ja nicht drinn zum Monatsende?) - oder gilt mein vertag 1 Monat zum Monatsende!!!??? Ich würde mich riesig freuen über ne Antwort Mit freundlichen Grüßen Josephine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie sind ja durchgehend in EZ (kein Tag in dem Monat ohne EZ). DEshalb bin ich der Ansicht, dass es für diesen Monat keinen Anspruch gibt. Kündigen zum Ende der EZ müssen Sie taggenau. Liebe Grüße NB


Polizeimaus

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Was heißt das Taggenau??? 3 Monate Kündigungsfrist 1 Monats zum Monatsende wie im Vertrag Elternzeit endet 7.12


Felica

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Beendest du die laufende EZ wegen Mutterschutz für das 2te Kind. Oder endet die EZ von einem Kind und du nimmst die restliche EZ von einem anderen Kind? Das wären völlig verschiedene Dinge. Bei Mutterschutz würdest du Urlaubsanspruch erwerben, bei EZ nicht. Kündigen würde ich zudem nur dann wenn wirklich nötig sprich die komplette EZten genutzt wurden und man im Idealfall wieder einen neuen AG hat bei dem mehr wie 30 std die Woche gearbeitet wird. Hat man noch EZ übrig und plant nur TZ zu arbeiten würde ich nicht kündigen. Sondern innerhalb der EZ vom Haupt-AG woanders in TZ arbeiten.


Mitglied inaktiv

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Zur Kündigung zum Ende der Elternzeit musst du zum 07.12. mit der 3Monatsfrist kündigen. Also spätestens am 07.09 zum 07.12


Polizeimaus

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Ja .... @Saarlandmami2 Das ist die Frage ob das wirklich sooo ist ... das wäre dann perfekt! Ja ich bin vom 1 Kind in Elternzeit die habe ich unterbrochen und bin dann vom 2 Kind in Elternzeit die endet am 6.7.19 und am 7.7.19 geht die Elternzeit vom 1 Kind weiter bis zum 7.12.19 8.12 wäre Arbeitsbeginn


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