Chrisi81
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hatte Sie diesbezüglich schon mal angeschrieben. Es geht um meinen Urlaubsanspruch. Arbeite seit Januar 2017 bei meinem Job direkt nach dem Mutterschutz wieder. Habe zum 31/08/2017 gekündigt! In Elternzeit befinde ich mich vom 06/06/2017 - 05/08/2017. Habe 29 Urlaubstage lt Vertrag. Nun heißt es das ich für das Jahr 2017 12 Urlaubstage habe. Anspruch von Januar bis einschließlich Mai 2017. Für die Monate Juni, Juli, August keinen Urlaubsanspruch. Habe aber oft gelesen daß der Arbeitgeber den Urlaub nur Pro vollen Kalendermonat Elternzeit kürzen kann. Dies habe ich auch so der Personalabteilung geschrieben und trotzdem bestehen sie drauf daß es nicht so sei, mein Urlaubsanspruch sind 12 Tage (2,4 Tage pro Monat von Januar bis Mai) . Wo kann ich mich wenden? Ich möchte was mir zusteht, bin so enttäuscht. Herzlichen Dank & viele Grüße!
Hallo, es darf tatsächlich nach dem BEEG nur der Juli heraus gekürzt werden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Die Personalabteilungnirrt sich, wie viele das tun. Ich habe bei uns im Unternehmen auch erst mit einem Anwalt drohen mussen, bis sie den Firmenanwalt befragt und festgestellt haben, dass das BEEG eindeutig ist. Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) § 17 Urlaub (1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet. Für Juni und August steht Dir Urlaub zu, nur der Juli darf gekürzt werden. LG Lilly
Chrisi81
Liebe Lilly, Ich danke für die Antwort! Dann werde ich das auch so machen mit Anwalt :drohen" mal sehen ob sie so nachgeben werden Viele grüße, Chrissi
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