Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Urlaub

Frage: Elternzeit Urlaub

lieschen92

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Sehr geehrte Frau Bader, was ist, wenn das Arbeitsverhältnis zunächst über das Ende der Elternzeit hinaus fortgesetzt wird und erst zu einem späteren Zeitpunkt (8 Wochen später, nach Ende Elternzeit) beendet wird? Start beim neuen Arbeitgeber erst 2 Monate später. Darf ich dann trotzdem noch beim AG die Abgeltung Erziehungurlaub geltend machen, wenn er von seiner Kürzung kein Gebrauch gemacht hat. Geht das nur zum Ende Elternzeit? Danke mfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dazu gibt es BAG Entscheidungen. Er darf kürzen, solange das Arbeitsverhältnis noch besteht und der Urlaub noch genommen werden könnte. Liebe Grüße NB


Dojii

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Der Arbeitgeber darf den Urlaub wegen einer Elternzeit auch rückwirkend kürzen, solange das Arbeitsverhältnis noch besteht. Er kann dir das also auch dann noch mitteilen, wenn du nach der Elternzeit den Urlaub nutzen willst. Erst wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde, darf der Arbeitgeber den noch bestehenden Urlaub nicht mehr rückwirkend kürzen.


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