Alinak15
Hallo Frau Bader , Meine Frage an Sie : Ich bin noch in Elternzeit bis zum 27.5.2016 ich hatte ein Jahr genommen . Habe aber jetzt erst den Kindergartenplatz ab den 1.10 somit habe ich mein Arbeitgeber um eine Verlängerung gebeten . Die ich auch bekommen habe . Wir möchten aber gerne jetzt noch ein zweites Kind und das ich jetzt in der Elternzeit schwanger werde . Wie sieht das mit den finanziellen aus ? Wenn ich jetzt nochmal schwanger werde bekomm ich dann noch Elterngeld bei zweiten und wie viele wäre das ? So viel wie beim ersten ? Weil ich ja in der verlängerten Elternzeit kein Elterngeld mehr bekomme . Liebe Grüße a. König
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Ja Elterngeld bekommst Du, aber nicht mehr so viel wie beim ersten Kind. Mindestsatz ist 300 €, den bekommt man immer wenn man Anspruch auf Elterngeld hat. Bei dir ist es so das Du jeden Monat den du ab dem 27.05 kein Einkommen hast in das neue Elterngeld mit 0 € einfließt. Da Du scheinbar jetzt noch nicht schwanger bist, wäre das je nachdem wie schnell Du schwanger wärst eine Mischung aus den Nullrunden (davon ausgehend Schwangerschaft tritt vor dem 1.10. ein) und dem was Du dann wieder verdienst. Je nachdem wie ihr es euch leisten könnt würde ich also noch etwas warten. Zumal ich denke es ist auch für euren Erstgeborenen besser wenn er erst sicher im KiGa angekommen ist bevor Mama wieder schwanger ist. Und für dich sicherlich auch leichter, Eingewöhnung und Schwangerschaft - zumal viele dann ja auch dazu neigen wegen möglichen Krankheiten in Panik auszubrechen - muss man ja auch nicht unbedingt haben.
Alinak15
Okay also das heißt wenn ich zB in Oktober schwanger werde . Und ab November wieder 7 Monate arbeiten gehe bis zum Mutterschutz . Weden wir ja 7 Monate zum Elterngeld ausgerechnet dann würde ich ja mehr als 300 Euro bekommen . Versehe ich das richtig? Und wenn ich jetzt vor den 27.5 schwanger wäre würde ich volles Elterngeld bekommen das was ich bei mein ersten Kind auch habe ?
Mitglied inaktiv
Nein, wenn Du vor dem 27.05. schwanger wirst hilft Dir das auch nicht weiter, um volles EG zu bekommen... Mai bis Oktober wären ja dennoch Monate mit 0 Euro Einkommen. Hättest Du EG bekommen wollen, wie bei Kind 1 - hättest Du müssen schwanger werden, als Kind 1 ca. 3 Monate alt war...
Ähnliche Fragen
Hallo, ich bin im 2 Jahr Elternzeit meines Sohnes. Ich hab einen teilzeit in Elternzeit Vertrag bei meinem Arbeitgeber unterschrieben und hätte am 1.9 anfangen müssen. Jetzt bin ich jedoch erneut schwanger und mein Arzt hat mir direkt ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich hab zwar den unterschriebenen Vertrag aber ja noch nicht wieder gearbeite ...
Hallo;) In 5 Wochen endet meine Elternzeit und ich sollte wieder Teilzeit arbeiten gehen.Jetzt hatte ich gestern das Gespräch auf der Arbeit und wurde wieder voll eingeplant in der Arbeitsplanung.Jetzt habe ich heute erfahren ,dass ich schon in der 14.Woche schwanger bin.In unserer Firma bekommt man sofort ein Beschäftigungsverbot.Meine Frage ist ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet im Juli 2024 und ich bin aber bereits wieder schwanger. Der Mutterschutz beginnt Anfang Oktober. Ich würde gerne meine Vollzeitstelle bis dahin wieder aufnehemen die ich vor meiner ersten SS hatte. Am liebsten würde ich die Elternzeit verkürzen und ab Juni schon anfangen um mein elterngeld aufzub ...
Hallo :) Hab im Mai 2023 mein erstes kind bekommen und war 1 jahr in Elternzeit . Hatte jetzt aber eine Kündigung noch wären der Elternzeit bekommen durch einen Pächter wechsel da keine Mitarbeiter übernommen wurden. Bin jetzt seit ca. 1 Monat Arbeitslos und beziehe ALG 1. Letzte Woche habe ich einen Positiven test gemacht Entbindungstermin wär ...
Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden. Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni. Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...
Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden. Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni. Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...
Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden. Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni. Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...
Guten Abend :), Ich bin noch in Elternzeit , eigentlich bis 12/25 . Meine Tochter wird im Dezember 2 . Ich bin jetzt erneut schwanger ( ganz frisch ). Was macht am meisten Sinn ? Mir kreisen jetzt viele Fragen im Kopf , wenn ich jetzt in Elternzeit bleibe diese dann wegen Mutterschutz beende , was bekomme ich dann für das 2. Kind an Elterngeld ...
Guten Tag, eigentlich würde ich ab Februar nach 14 Monaten Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten (Beamtin). Nun bin ich wieder schwanger. Bis zum Mutterschutz würde ich genau drei Monate abreiten.. meine letzte Schwangerschaft mit Komplikationen und ich bin nun auch wieder sehr angeschlagen. Meine Gyn würde mich gern krankschreiben. Was mir unang ...
Hallo ich habe schon ähnliche Fragen gefunden, aber nicht genau das richtige. Also schildere ich erstmal meine Situation: Mein Sohn ist im Dezember 2023 auf die Welt gekommen, meine Elternzeit läuft noch bis Ende Dezember 2025. Da ich nun im März zum letzten Mal Elterngeld bekomme, starte ich am 01.Mai wieder zu arbeiten in Teilzeit. Hierzu gibt ...
Die letzten 10 Beiträge
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit