Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Urlaub

Frage: Elternzeit und Urlaub

karo09

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Hallo Frau Bader, Noch eine Nachfrage bitte. Die 2 Monate Elternzeit meines Mannes waren zum einen vom 8.Februar bis zum 7. März und von 8. Oktober bis 7. November. Ihm wurden für beide Monate der Urlaubsanspruch gekürzt. Ist das so richtig? Vielen Dank noch einmal Karo


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man hat Urlaubsanspruch für jeden angefangenen Kalendermonat. Liebe Grüsse, NB


sternenfee75

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Während der Elternzeit erwirbt man keinen Urlaubsanspruch. Was anderes ist es als Mutter im Mutterschutz, da erwirbt man schon Urlaubsanspruch.


SumSum076

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Nein, der Urlaub darf nicht gekürzt werden, weil dein Mann keinen vollen Kalendermonat in Elternzeit war. Kalerndermonat Juni zB = 01.06. bis 30.06 Kalendermonat August zB = 01.08. bis 31.08 Hat zuletzt das Bundesarbeitsgericht im Mai 2011 klargestellt. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. Mai 2011, AZ: 9 AZR 197/10 Gruß Sabine


karo09

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super, vielen Dank! Damit kann man zum Arbeitgeber gehen!


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