Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Teilzeitarbeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit und Teilzeitarbeit

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Hallo Frau Bader, Ich habe folgende Frage: Ich arbeite im öffentlichen Dienst im Krankenhaus (Großklinikum) als Krankenschwester und bin jetzt im Mutterschutz. Ich möchte gerne, wenn es mit der Betreuung des Kindes klappt ( also noch nicht ganz sicher), nach einem Jahr Teilzeit (30% oder 50%) arbeiten.Soll ich lieber nur ein Jahr Elternzeit beantragen und dann meinen Arbeitsvertrag reduzieren (evtl. befristet wenn möglich) oder soll ich lieber länger Elternzeit und somit Teilzeit während der Elternzeit beantragen. Meine Sorge ist, dass ich dann nach drei Jahren oder auch vorher (bei z.B. Arbeitslosigkeit des Mannes) nicht mehr auf meine 100% aufstocken kann. Entschuldigung für die Länge und Danke schon mal. Im Personalbüro habe ich übrigens schon nachgefragt, die konnten mir nicht wirklich helfen. Gruß Judith


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben nur einen Anspruch auf Verlängerung, wenn Sie mind. 2 J. beantragen. In sofern würde ich 3 Jahre nehmen und parallel TZ beantragen. Gruß, NB


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