Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe gleich mehrere Fragen: meine Tochter ist am 18.1.2010 geboren. Bin dann in Elternzeit und habe diese bis Jan. 2012 verlängert. Elterngeld habe ich bis zum 18.1.2011 bezogen. Jetzt bin ich wieder schwanger (voraussichtl. Entbindungstermin 29.8.2011). Wie sieht es mit meinem Arbeitgeber aus? Muß ich ihm die Schwangerschaft mitteilen? Bekomme ich Geldleistungen während der Mutterschutzfrist von ihm bzw. Krankenkasse? Wie berechnet sich das Elterngeld? Bekomme ich die 65% von meinem Gehalt von vor der Geburt der "Großen"? Schon mal vielen Dank für die Info. Liebe Grüße
Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Ja, du musst es ihm mitteilen. Da du noch in Elternzeit bist, bekommst du in der Mutterschutzzeit nur die 13 Euro von der Krankenkasse. Beim EG kommt es darauf an, was du in den 12 Monaten vor dem Mutterschutz bekommen hast. Monate, in denen du EG bezogen, oder Mutterschutz hast, fallen raus und werden vorn dran gesetzt. Bei dir wären das: Jun 11 Mai 11 Apr 11 Mrz 11 Feb 11 Nov 09 Okt 09 Sep 09 Aug 09 Jul 09 Jun 09 Mai 09 Das Einkommen wird addiert und durch 12 geteilt. Davon gibt es ca 65% plus Geschwisterbounus von 10% (min 75 Euro) Gruß Sabine
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