Frage: Elternzeit und Nebenjob

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe nunmehr in der Elternzeit einen Nebenjob angefangen. Vertraglich wurden 1 bis 4 Tage im Monat zu jeweils 4 Stunden vereinbart. Steht mir bei diesem auch ein Urlaubsanspruch zu? Wie verhält es sich wenn ich an einem Tag krankheitsbedingt verhindert bin? Danke vorab

von danieeela am 26.04.2019, 13:18



Antwort auf: Elternzeit und Nebenjob

Hallo, ja, es steht Ihnen auch bei einem Minijon Urlaub zu. Im Dreisatz. Bei 6 Tage/ Wo. sind es 24 St nach BUrlG. Krankheit wird auch bezahlt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.04.2019



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