Sehr geehrte Frau Bader, ich habe nunmehr in der Elternzeit einen Nebenjob angefangen. Vertraglich wurden 1 bis 4 Tage im Monat zu jeweils 4 Stunden vereinbart. Steht mir bei diesem auch ein Urlaubsanspruch zu? Wie verhält es sich wenn ich an einem Tag krankheitsbedingt verhindert bin? Danke vorab
von danieeela am 26.04.2019, 13:18