Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und hartz4

Frage: Elternzeit und hartz4

baldmami94

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Hallo, Habe ich trotz hartz4 Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit ? Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, ohne AG keine EZ. Nur Anspruch auf Freistellung (wenn es Betreuungsmöglichkeiten gibt wird das in den unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt) Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Nein. Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit. Ab einem Jahr gibt es einen Anspruch auf Betreuung, ab da kann man zumindest Teilzeit arbeiten. Hast Du vor dem Kind gearbeitet ?


Sternenschnuppe

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Zumindest keine vom Staat finanzierten drei Jahre. Was ist denn mit dem Vater des Kindes ? Der ist auch finanziell für Dch zuständig. Wenn er genug verdient, dann kannst Du Betreuungsunterhalt fordern. Die Differenz zwischen Elterngeld und altem Lohn oder Höhe des H4 Satzes. Das Jobcenter wird ihn eh auffordern seine Finanzen offen zu legen. Lebt ihr zusammen ? Ist das Kind denn schon geboren ?


Mitglied inaktiv

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Keine Elternzeit! Ohne AG hast Du da keinen Anspruch drauf. Wo willst Du diese auch melden? Elterngeld in Höhe vom Mindestsatz von 300 € dürfte auf Hartz4 angerechnet werden, Du hast es ja nicht selbst "erarbeitet". Viele Ämter gestehen dir zu das du 3 Jahre daheim bleiben darfst, du also von Maßnahmen und der Aufforderung nach dem 1ten Geburtstag wieder zu arbeiten in dieser Zeit befreit bist. Machen aber nicht alle. Seitdem man einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem 1ten Geburtstag hat, pochen da einige drauf. Drauf verlassen das du also wirklich 3 Jahre "in Ruhe gelassen wirst" würde ich mich nicht. Ansonsten gilt nun einmal, in erster Linie ist der Vater für euch zuständig, erst dann der Staat.


AnnaLubin

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Elternzeit heißt es nicht. Du darfst aber bis zu 3 Jahre zu Hause bleiben. Solltest es im Vorfeld aber mit den Arbeitsvermittler besprechen. Sobald wie dein Kind in eine Einrichtung kommt/geht, musst du dich wieder um Arbeit bemühen. Aber wie gesagt bis zu drei Jahren kannst du freigestellt werden :-). Ich bin in der gleichen Situation. Nur das bei mir zwei Jahre sind. Dein Arbeitsvermittler muss dich eigentlich drauf hinweisen das du drei Jahre kannst :-)


Sternenschnuppe

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Und wird hier auch durchgesetzt. Und mal ehrlich, zumindest Teilzeit kann man etwas zu seinem Lebensunterhalt beisteuern. Oder der Vater des Kindes finanziert es sofern er kann. Die wichtigste Regel ist und bleibt alles zu tun um die unverschuldete ! Notlage zu beenden. Früher hatte man keinen Anspruch auf Betreuung vor dem 3. Geburtstag. Jetzt hat man einen ab einem Jahr. Daher setzten immer mehr SB das auch durch.


Mitglied inaktiv

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In unserem Jobcenter wird wieder vermittelt und gegängelt, ab dem 1.Lebensjahr. Warum auch, sollte man ungestört 3 Jahre Zuhause bleiben dürfen, auf Staatskosten..?


Sternenschnuppe

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Familienplanung und die anderen sollen es zahlen. Sowas macht mich echt sauer. https://www.rund-ums-baby.de/foren/Huhu-mal-vorstellen_333997-12.htm Da wird bewusst bei H4 ein Kind geplant, das erste ist 9 Monate alt. Zum Glück wird immerhin mittlerweile das Elterngeld voll als Einkommen angerechnet.


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