janesm77
Hallo, wir möchten evtl. Nachwuchs in Erwägung ziehen. Hier wäre die rein hypothetische Planung wie folgt: Elternteile nicht verheiratet. Elternzeit würde der Vater nehmen (berufliche und private Abwägung). Vater meldet in Kürze Insolvenz an (vermutlich Regelinsolvenz). Ist hier ein "normaler" Insolvenz-verlauf gegeben, wenn die Elternzeit von dem Vater in Anspruch genommen wird, oder überwiegt hier die Erwerbsobliegenheit bzw. würde die Zeit dadurch verlängert werden? LG und besten Dank vorab
Hallo, in diesen Fällen ist eine Einzelfallabwägung vorzunehmen, eine Universallösung gibt es nicht. Auch wenn ein Anspruch auf Elternzeit besteht, so sind die Anforderungen an eine Befreiung von der Erwerbsobliegenheit eher hoch anzusetzen, denn die Befriedigungsbelange der Gläubiger wurden durch den Gesetzgeber zu besonders gewichtigen Gemeinwohlinteressen erhoben. Schließlich „winkt“ dem Insolvenzschuldner auch eine Restschuldbefreiung. Liebe Grüße NB
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