Regina8080
Hallo zusammen Meine Freundin benötigt folgende Info. Ihr Mann macht im ersten Lebensmonat und im sechsten Lebensmonat Elternzeit 1 Lebensmonat arbeitet er nicht. 6 Lebensmonat arbeitet er bis zu 30 stunden pro Woche. Wie wird hier das Elterngeld berechnet 1 Lebensmonat 67 % netto 6 Lebensmonat? Wie sieht es hier aus? Danke im voraus
Hallo, auch für den sechsten Monat gilt die gleiche Bemessungsgrundlage, hier wird aber der erzielte Lohn angerechnet. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ich dachte du fragst für dich selber. https://m.rund-ums-baby.de/recht/Mein-Mann-hat-nur-1-monat-Elternzeit-beantragt-Bitte-um-Hilfe_213789.htl Davon ab.. Er muss den ersten Monat Basis Elterngeld beantragen = 67% von den 12 Monaten vor Geburt Den anderen Monat kann er Elterngeld plus beantragen = Hälfte vom Basis EG . der Verdienst wird auch angerechnet Beide Monate müssen aber gleichzeitig beim Chef als Elternzeit gemeldet werden. Hat er nur den ersten, kann der chef den 2. ablehnen.
Regina8080
Hallo Danke für die Rückmeldung Beide Monate sind bei der Firma beantragt und genehmigt Heist für sie bei der Elterngeldstelle meldet der Mann dann 1 Lebensmonat EG 6 Lebensmonat EG Plus ?
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