Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit und Elterngeld

Lissi220289

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Hallo Frau Bader, am 17.1.16 kam unsere Tochter zur Welt, da habe ich bis zum 10. Monat BasisElterngeld und bis zum 14. Monat ElterngeldPlus beantragt. Elternzeit habe ich noch bis zum 2. Lebensjahr beantragt. Ab dem 15.5.17 habe ich wieder eine Teilzeitarbeit angefangen mit ca. 1000€ Netto. Im November kommt unser 2. Kind und die Elternzeit habe ich zum Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beendet damit falle ich in meine 100% stelle zurück mit dem Verdienst. Wie berechnet sich denn das neue Elterngeld für das 2. Kind? Und ich möchte das Elterngeld gerne auf 2 Jahre nehmen, mein Partner bleibt nicht zu Hause, muss ich auf dem Antrag dann die ersten zwei Monate BasisElterngeld und von Monat 3-24 ElterngeldPlus ankreuzen? Ich hoffe ich hab mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. Vielen Dank schon mal für die Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüße, NB


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