bonny1705
Hallo Frau Bader Ich hab eine Frage im august 2016 soll unser kind kommen ich wäre dann ja bis Oktober im mutterschutz da bei uns ich der hauptverdiener bin möchte ich nach dem mutterschutz wieder vollzeit arbeiten und mein Mann die 12 Monate elternzeit beantragen. Nun meine frage geht das das mein mann aber erst die elternzeit und elterngeld ab Oktober beantragt so das er bis ende September arbeiten geht und erst ab Oktober Zuhause bleibt wenn ich wieder arbeiten gehe. Wo kann ich mich denn persönlich darüber informieren LG
Hallo, klar geht das. Sie haben, vom Splitting mal abgesehen, insgesamt 14 Monate EG nach der Geburt des Kindes, die Sie frei verteilen können. Die Monate, in denen Sie Mutterschaftsgeld beziehen, werden automatisch Ihnen zugerechnet. Er kann einzelne Anschluss daran direkt in Elternzeit gehen, muss dies aber dann abhängig von dem Tag der Geburt machen. Liebe Grüße NB
malini
Dein Mann beantragt einfach innerhalb der ersten Woche nach Geburt seine Elternzeit (7 Wochen vor Antritt). Wenn euer Kind z. B. am 4.8. zur Welt kommt, muss er EZ ab 4.10. beantragen, was gleichzeitig wiederum dein erster Arbeitstag nach Geburt ist.
Mitglied inaktiv
ACHTUNG!!!!!! Mutterschaftsgeld wird 8 Wochen gezahlt. 8 Wochen sind aber nicht gleich zu setzen mit 2 Lebensmonaten!!! Und Elterngeld wird immer in Lebensmonaten gerechnet. Wenn das Kind am 4.08.16 geboren wird, dann geht der Lebensmonate immer vom 4ten bis zum 3ten. Es entsteht dann eine Differenz zwischen den 8 Wochen Mutterschutz und dem Beginn 3ter Lebensmonat. Also unbedingt auch für die beiden Monate Elterngeld bei der Elterngeldkasse für die Mutter beantragen. Zudem werden die beiden Monate Elterngeld eh abgezogen von den insgesamt 14 Monaten denen beide ZUSAMMEN zustehen. Die 8 Wochen Mutterschutz, plus die paar Tage Elterngeld für den restlichen 2ten Lebensmonat sind dann die beiden "Partnermonate - nur das Frau sie halt dann nimmt. Und deshalb auch dran denken das man beim Arbeitgeber für die paar Tage zwischen Ende Mutterschutz und Beginn 3ten Elterngeldmonat beim Arbeitgeber Elternzeit anmeldet, sonst muss die Zeit irgendwie überbrückt werden. Würde Papa da einspringen, verschenkt man einen ganzen Monat Elterngeld. Und wie gesagt, wichtig ist das ihr auf die Lebensmonate achtet, nicht auf Kalendermonate.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen. 1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat? Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f ...
Guten Tag, ich bin angestellt, mein ET ist der 16.05.24, ich habe folgende Frage: Ich möchte beim Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit anmelden, danach möchte ich wieder Teilzeit arbeiten (vermutlich um die 20-24 Wochenstunden) Kann ich trotzdem das ElterngeldPlus 2 Jahre lang beziehen? Oder soll ich unbedingt Basiselterngeld nehmen für nur 1 Jahr? ...
Hallo Frau Bader, Können Sie uns einen Rat geben? 🙏 Hier ist unsere Situation: 1. Ich bin schwanger und mein Geburtstermin wäre der 22. Juli 2024. Ich bin berufstätig und erhalte Mutterschaftsleistungen. 2. Mein Mann hat einen befristeten Vertrag , der am 30. September 2024 endet. Kann er von August bis September in Elternzeit ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in 2- jähriger Elternzeit bei meinem Arbeitgeber mit Elterngeld Plus. Nach einem Jahr Elternzeit möchte ich gerne kündigen und ein Referendariat für das Lehramt beginnen, aber nicht antreten, sondern sofort weiter in Elternzeit gehen. Mir wurde gesagt, dass das möglich ist, sofort nach der Verbeamtung, ...
Liebe Frau Bader, ich werde nach 1,5 Jahren mit 50% wieder in meinen Hauptberuf einsteigen, nachdem ich 1 Jahr lang Elterngeld bezogen habe. Vor Beginn der Elternzeit arbeitete ich voll, sodass ich aktuell den Höchstbetrag an Elterngeld erhalte. Ich würde gerne in dem halben Jahr nach Beendigung des Elterngeldes und vor Beginn meiner eigent ...
Sehr geehrte Damen und Herren, Situation: Kind 1 geboren 04/24, Elternzeit geht bis ende 04/25. Was ist, wenn ich zB. in 02/25 nochmal schwanger werde? Bekommt man dann, wie in der ersten Schwangerschaft, wieder sein Geld vom AG während des Beschäftigungsverbotes ? (Ich würde aus gesundheitlichen Gründen zu 100% ein BV bekommen vom FA. ) Oder be ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin der Vater. Ich habe fast zwei Jahre gearbeitet, dann wurde meine Frau schwanger und hat unseren Sohn geboren. VET ist am 22. Juli 2024, sie hat am 19. Juli 2024 entbunden. Meine Frau hat keine Elternzeit genommen und kein Elterngeld beantragt. Sie erhält Mutterschaftsgeld. Sie ist nach ihrem Mutterschutz so ...
Guten Tag zusammengefasst ich bin von 2023-2026 in Elternzeit. 2023 und 2024 habe ich Elterngeld erhalten. Dieses ist jetzt vorbei. Die Elternzeit läuft aber noch. somit möchte ich 2025 bis 2026 max 25 Std wieder arbeiten. stellt das irgend ein Problem dar? Darf ich wieder arbeiten? Oder wird mir irgendwas gekürzt, da ich ja mal Eltern ...
Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner