Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit und Elterngeld

ghazalarash

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Hallo Frau Bader, ich habe ein paar Fragen bezueglich der Elternzeit und Mutterschaftsgeld. 1. ich habe 2010 sechs Monaten (15.02-15.08.10) gearbeitet (vorher habe ich Stipendium bekommen). Danach sind wir aus bruflicher Gruenden meines Mannes nach Berlin umgezogen. In Berlin habe ich ein paar Monaten wegen meiner Tochter (damals unter 2 Jahre) zu Hause geblieben. Dannach habe ich eine Stelle gesucht aber sofort wieder Schwanger geworden, deshalb koennte ich keine neue Stelle antretten. Wenn jetzt im August (Entbindungstermin 08.08.11) unser Sohn auf die Welt kommt, moechte ich noch ein Jahr zu Hause bleiben. Ich moechte gerne wissen, wie das Elterngeld bei mir berechnet wird? Habe ich Recht auf Einkommenabhaengiges Elterngeld oder bekomme ich nur den Mindestsatzt von 300 Euro (meine Tochter wird im Dezember 3 jahre alt)? Werden die Monaten, die ich wegen der SS und die Eigewoehnung meiner Tochter in der Kita keine Stelle bekommen konnte mitgerechnet? Gibt es fuer mich eine Unterschied, wenn das Baby vor 15.08 oder nach 15.08.11 geboren wird -wegen der Einkommen der letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes-? 2. Im moment bin ich bei meinem Mann familienversichert. Habe ich auch ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Wuerde sich fuer mich lohnen, noch vor der Geburt freiwillig in der Krankenkasse Mitglied zu werden? 3. Gibt es andere Stelle, wo ich finanzielle Uenterstuetzung bekommen koennte? 4. Gibt es eine Stelle, wo man sich bezueglich des Elterngeldes beraten lassen koennte? Voraus danke ich Ihnen recht Herzlich fuer Ihre Hilfe Beste Gruesse Ghazaleh


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. www.bmfsfj.de/elterngeldrechner 2. www.mutterschaftsgeld.de 3. Das hängt vom Verdienst Ihres Mannes ab 4. Elterngeldstelle Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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1. Beim Elterngeld wird das Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes berücksichtigt (Ende Juni 2011). Macht bei dir Mai 2011 bis Juni 2010. In dieser Zeit hast du ja nur Juni, Juli und Aug gearbeitet. Die anderen Monate werden mit je 0 Euro berechnet. Dieses Einkommen wird addiert und durch 12 geteilt. Davon würden 67% genommen. Da dürfte weniger als 300 Euro raus kommen. Also läuft es auf den Mindestsatz von 300 Euro hinaus. Den Geschwisterbonus von 75 Euro erhältst du für die Monate Aug, Sep, Okt, Nov. Gruß Sabine


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