Mitglied inaktiv
Ich habe 2 Fragen dazu!!! 1. Elternzeit beantrage ich doch 8 Wochen nach der Entbindung oder? Das heißt, sollte mein Kind am Freitag, den 15.5. auf die Welt kommen, müsste ich ab Samstag, den 11.07. Elternzeit beantragen! 2. Wie sieht das jetzt mit dem Elterngeld aus? Beantrage ich das auch 8 Wochen nach der Entbindung? Also auch am 11.07.? Um eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar! Mit freundlichen Grüßen: Sabrina
Mitglied inaktiv
Dies ist ein Anhang für die obere Frage! Für das Elterngeld muss ich doch die 12 letzten Verdienstabrechnungen mitschicken. Zählt da der Monat in dem ich schon in Mutterschutz war mit? Bin seit dem 3.4. in Mutterschutz. Muss ich dann die April-Abrechnung, die ich ja Ende des Monats bekomme mitschicken oder die Abrechnungen von 04/08 bis 03/09? Sabrina
Mitglied inaktiv
Elternzeit wird nicht beantragt, die teilt man dem AG mit. Und NEIN, man muß die EZ dem AG spätestens 7 Wochen vor deren Beginn mitgeteilt haben, 8 Wochen vor Beginn besteht Kündigungsschutz (was bei Dir ja wurscht ist). Elterngeld solltest Du sofort beantragen wenn Du alle Papiere dafür beisammen hast, denn die Bearbeitung dauert meist noch einige Wochen. Lies mal: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html Und besonders zum Berechnunsgzeitraum: § 2 Höhe des Elterngeldes (1) Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit bis zu einem Höchstbetrag von 1 800 Euro monatlich für volle Monate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Bei dem Antrag liegt auch ein Formular bei, dass der AG ausfüllen sollte mit all den relevanten Gehältern. Dann musst Du nichts mitschicken. Bei mir ging das damals ziemlich einfach. Ich musste dieses Formular meiner Firma abwarten und die Geburtsurkunde und dann habe ich den Antrag ca. 3 Wochen nach der Geburt gestellt. Je früher, desto besser, denn dann hast Du einen nahtlosen Übergang vom Mutterschaftsgeld der KK und Deines AG ins Elterngeld. Die EZ muss man dem AG spätestens eine Woche nach der Geburt mitteilen, sprich wie schon gesagt 7 Wochen vor deren Beginn (die Frist ändert sich nur, wenn Du ein Frühchen hättest, dann hat man mehr Zeit als eine Woche nach der Geburt). LG
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen. 1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat? Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f ...
Guten Tag, ich bin angestellt, mein ET ist der 16.05.24, ich habe folgende Frage: Ich möchte beim Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit anmelden, danach möchte ich wieder Teilzeit arbeiten (vermutlich um die 20-24 Wochenstunden) Kann ich trotzdem das ElterngeldPlus 2 Jahre lang beziehen? Oder soll ich unbedingt Basiselterngeld nehmen für nur 1 Jahr? ...
Hallo Frau Bader, Können Sie uns einen Rat geben? 🙏 Hier ist unsere Situation: 1. Ich bin schwanger und mein Geburtstermin wäre der 22. Juli 2024. Ich bin berufstätig und erhalte Mutterschaftsleistungen. 2. Mein Mann hat einen befristeten Vertrag , der am 30. September 2024 endet. Kann er von August bis September in Elternzeit ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in 2- jähriger Elternzeit bei meinem Arbeitgeber mit Elterngeld Plus. Nach einem Jahr Elternzeit möchte ich gerne kündigen und ein Referendariat für das Lehramt beginnen, aber nicht antreten, sondern sofort weiter in Elternzeit gehen. Mir wurde gesagt, dass das möglich ist, sofort nach der Verbeamtung, ...
Liebe Frau Bader, ich werde nach 1,5 Jahren mit 50% wieder in meinen Hauptberuf einsteigen, nachdem ich 1 Jahr lang Elterngeld bezogen habe. Vor Beginn der Elternzeit arbeitete ich voll, sodass ich aktuell den Höchstbetrag an Elterngeld erhalte. Ich würde gerne in dem halben Jahr nach Beendigung des Elterngeldes und vor Beginn meiner eigent ...
Sehr geehrte Damen und Herren, Situation: Kind 1 geboren 04/24, Elternzeit geht bis ende 04/25. Was ist, wenn ich zB. in 02/25 nochmal schwanger werde? Bekommt man dann, wie in der ersten Schwangerschaft, wieder sein Geld vom AG während des Beschäftigungsverbotes ? (Ich würde aus gesundheitlichen Gründen zu 100% ein BV bekommen vom FA. ) Oder be ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin der Vater. Ich habe fast zwei Jahre gearbeitet, dann wurde meine Frau schwanger und hat unseren Sohn geboren. VET ist am 22. Juli 2024, sie hat am 19. Juli 2024 entbunden. Meine Frau hat keine Elternzeit genommen und kein Elterngeld beantragt. Sie erhält Mutterschaftsgeld. Sie ist nach ihrem Mutterschutz so ...
Guten Tag zusammengefasst ich bin von 2023-2026 in Elternzeit. 2023 und 2024 habe ich Elterngeld erhalten. Dieses ist jetzt vorbei. Die Elternzeit läuft aber noch. somit möchte ich 2025 bis 2026 max 25 Std wieder arbeiten. stellt das irgend ein Problem dar? Darf ich wieder arbeiten? Oder wird mir irgendwas gekürzt, da ich ja mal Eltern ...
Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Die letzten 10 Beiträge
- Schwester passt auf Bruder auf
- Stille Geburt 36. SSW
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname