Mitglied inaktiv
Ich habe 2 Fragen dazu!!! 1. Elternzeit beantrage ich doch 8 Wochen nach der Entbindung oder? Das heißt, sollte mein Kind am Freitag, den 15.5. auf die Welt kommen, müsste ich ab Samstag, den 11.07. Elternzeit beantragen! 2. Wie sieht das jetzt mit dem Elterngeld aus? Beantrage ich das auch 8 Wochen nach der Entbindung? Also auch am 11.07.? Um eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar! Mit freundlichen Grüßen: Sabrina
Mitglied inaktiv
Dies ist ein Anhang für die obere Frage! Für das Elterngeld muss ich doch die 12 letzten Verdienstabrechnungen mitschicken. Zählt da der Monat in dem ich schon in Mutterschutz war mit? Bin seit dem 3.4. in Mutterschutz. Muss ich dann die April-Abrechnung, die ich ja Ende des Monats bekomme mitschicken oder die Abrechnungen von 04/08 bis 03/09? Sabrina
Mitglied inaktiv
Elternzeit wird nicht beantragt, die teilt man dem AG mit. Und NEIN, man muß die EZ dem AG spätestens 7 Wochen vor deren Beginn mitgeteilt haben, 8 Wochen vor Beginn besteht Kündigungsschutz (was bei Dir ja wurscht ist). Elterngeld solltest Du sofort beantragen wenn Du alle Papiere dafür beisammen hast, denn die Bearbeitung dauert meist noch einige Wochen. Lies mal: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html Und besonders zum Berechnunsgzeitraum: § 2 Höhe des Elterngeldes (1) Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit bis zu einem Höchstbetrag von 1 800 Euro monatlich für volle Monate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Bei dem Antrag liegt auch ein Formular bei, dass der AG ausfüllen sollte mit all den relevanten Gehältern. Dann musst Du nichts mitschicken. Bei mir ging das damals ziemlich einfach. Ich musste dieses Formular meiner Firma abwarten und die Geburtsurkunde und dann habe ich den Antrag ca. 3 Wochen nach der Geburt gestellt. Je früher, desto besser, denn dann hast Du einen nahtlosen Übergang vom Mutterschaftsgeld der KK und Deines AG ins Elterngeld. Die EZ muss man dem AG spätestens eine Woche nach der Geburt mitteilen, sprich wie schon gesagt 7 Wochen vor deren Beginn (die Frist ändert sich nur, wenn Du ein Frühchen hättest, dann hat man mehr Zeit als eine Woche nach der Geburt). LG
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