zauberalex
Liebe Frau Bader, im April wird mein erstes Kind geboren.Bin jetzt im Mutterschutz, und war in Vollzeit angestellt. Nun habe ich noch zwei Fragen zum Elterngeld. Mein Plan wäre für 1 1/2 Jahre zu Hause zu bleiben. Kann ich mich für diese Zeit entscheiden, oder muß ich zwei volle Jahre beantragen? Das Elterngeld würde ich dann splitten , 1/2 Jahr den vollen Bezug und 1 Jahr den halben. geht das so wie ich mir das vorstelle? ab dem 13. Lebensmonat bekomme ich dann das Landeserziehungsgeld(Thüringen) . wird das dann angerechnet auf das Elterngeld? Vielen Dank
Hallo, sie können die Eltern Zeit auch nur für 18 Monate beantragen, Ihnen muss jedoch klar sein, dass Sie keinen Anspruch auf Verlängerung haben, wenn der Arbeitgeber dem nicht zustimmen. Ein Anspruch besteht erst, wenn man mindestens zwei Jahre beantragt hat. Bezüglich des Elterngeldes kamen entweder splitten oder nicht. Dazwischen gibt es nichts. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Was du allerdings machen könntest, ist zuerst den halben Betrag beantragen und dir nach dem 1. Geburtag den ganzen Rest auszahlen lassen. (zumindest hab ich das so gelesen, viele haben es zum Jahreswechsel 2010/2011 gemacht) Gruß Sabine
zauberalex
vielen dank für die rasche antwort
AlexSa
Ist zwar schon paar Tage her, aber ich habe aus eigener Erfahrung eine andere Antwort parat: 1. zunächst ganzen und dann halbierten Betrag geht! 2. Elterngeld wird nicht auf das Thüringer Erziehungsgeld angerechnet (nach dem 1. Jahr zumindest) Wohne auch in Thür. und all die Infos hab ich von der Elterngeldstelle (1. kann ich auch schon in der Praxis bestätigen). Bei Fragen ruf doch einfach dort an oder geh mal hin. Bei mir waren sie ganz hilfsbereit.
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