Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Elterngeld div. Frage

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit und Elterngeld div. Frage

Elve33

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Hallo, ich habe div. Fragen, habe schon viel nachgelesen und den AG gefragt aber bin mir immer noch unsicher in manchen Dingen. Voraussichtliche Geburt Ende Juni 2017 1. Wo findet man Beratungsstellen zu o. g. Themen? Elterngeld, Elternzeit? 2. Eine Schwerbehinderung von 100 Grad der Mutter wirkt sich nicht auf Elterngeld oder Elternzeit aus richtig? Oder gibt es hier noch etwas vorauf man achten muss? 3. Wenn man Resturlaub nehmen soll bevor man in den ursprüngliche Arbeitsvertrag nach der Elternzeit zurück kommt wie macht man das am besten. Man möchte ja auch Ärger vermeiden. Nimmt man ihn noch vor dem Mutterschutz? Nimmt man ihn innerhalb der Elternzeit ? Geht das wenn man zu der Zeit kein Elterngeld beantragt hat? Oder unterbricht der Urlaub die Elternzeit wenn man volles Gehalt möchte. Kann man ihn nehmen bevor man in Teilzeit innerhalb der Elternzeit zurückkommt Also Elternzeit mit vollem Elterngeld - dann Urlaub ohne Elterngeld (Elternzeit unterbrochen ja/nein?)- dann Teilzeit ohne Elterngeld auch innerhalb der beantragten Elternzeit. Und wenn dies geht bekommt man dann das volle Gehalt vom Ursprungsvertrag für die Urlaubszeit oder bereits das Teilzeitgehalt? Oder hängt es davon ab wie man es beantragt? 4. Wenn man nach 2 Jahren Elternzeit merkt (davon ein Teil voll zu hause und ein Teil in Teilzeit) man möchte verlängern und auch noch das dritte Jahr in Teilzeit gehen kann man das einfach dranhängen (vorausgesetzt Antrag fristgerecht) 5. Gilt für die Elternzeit beider Elternteile jeweils 3 Jahre oder nur für ein Kind 3 Jahre und man teilt sie sich diese wenn gewünscht? Ich gehe bei folgenden Fragen von ersterem aus also jeder Partner hat 3 Jahre. 6. Kann man 2 Jahre Elternzeit beantragen aber nur 1 Jahr volle Monate Elterngeld beziehen? Das ist ja im Grunde unabhängig voneinander oder? 7. Kann der Partner seine Elternzeit in drei Teile splitten bsp. je ein Monat Elternzeit im 1. Monat nach Geburt dann wieder arbeiten dann Elternzeit im10. Monat nach Geburt dann wieder arbeiten und nach ca. 2 Jahren nach Geburt in Teilzeit innerhalb der restlichen Elternzeit des jeweiligen Elternteil? 8. Wenn ich es richtig verstehe wird die Mutterschutzzeit als Elternzeit mit angerechnet wie ist es mit dem Mutterschutzgeld? Also ab wann beantragt man Elterngeld bzw. erhält es? Ab Geburt die beantragen Monate oder ab Mutterschutz die beantragten Monate. Wenn man von Geburt Ende Juni17 bis Anfang November 18 Elterngeld beantragen möchte und in jedem Monat auch Geld erhalten möchte rechnet man das Mutterschutzgeld dann ein? Also braucht man dann ca. 18 oder ca. 16 Monate beantragen? 9. Gibt es Dinge auf die man achten muss wenn beide Elternteile im gleichen Konzern arbeitet? 10. Und die letzte Frage kann man halbe Monate Elternzeit oder Elterngeld beantragen? Freue mich auf kurze Rückinfo zu den Punkten. Beste Grüße Elve


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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1. BMFSFJ, und bei der Stelle, die im jeweiligen Bundesland das Elterngeld auszahlt. 3. Vor dem Mutterschutz. Nicht während der EZ. 8. Elternzeit rechtnet man ab Geburt. Solange man Mutterschaftsgeld erhält, gibt es noch kein Elterngeld. Lies doch einfach die Broschüre zur Elternzeit und zum Elterngeld, die beim BMFSFJ dazu veröffentlicht ist (download). Beim BMFSFJ gibt es auch eine kostenlose Beratungshotline. Die Elterngeldstellen der Bundesländer beraten auch zum Thema, und anscheinend haben die z.T. die besseren Auskünfte.


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