Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Elterngeld div. Frage

Frage: Elternzeit und Elterngeld div. Frage

Elve33

Beitrag melden

Hallo, ich habe div. Fragen, habe schon viel nachgelesen und den AG gefragt aber bin mir immer noch unsicher in manchen Dingen. Voraussichtliche Geburt Ende Juni 2017 1. Wo findet man Beratungsstellen zu o. g. Themen? Elterngeld, Elternzeit? 2. Eine Schwerbehinderung von 100 Grad der Mutter wirkt sich nicht auf Elterngeld oder Elternzeit aus richtig? Oder gibt es hier noch etwas vorauf man achten muss? 3. Wenn man Resturlaub nehmen soll bevor man in den ursprüngliche Arbeitsvertrag nach der Elternzeit zurück kommt wie macht man das am besten. Man möchte ja auch Ärger vermeiden. Nimmt man ihn noch vor dem Mutterschutz? Nimmt man ihn innerhalb der Elternzeit ? Geht das wenn man zu der Zeit kein Elterngeld beantragt hat? Oder unterbricht der Urlaub die Elternzeit wenn man volles Gehalt möchte. Kann man ihn nehmen bevor man in Teilzeit innerhalb der Elternzeit zurückkommt Also Elternzeit mit vollem Elterngeld - dann Urlaub ohne Elterngeld (Elternzeit unterbrochen ja/nein?)- dann Teilzeit ohne Elterngeld auch innerhalb der beantragten Elternzeit. Und wenn dies geht bekommt man dann das volle Gehalt vom Ursprungsvertrag für die Urlaubszeit oder bereits das Teilzeitgehalt? Oder hängt es davon ab wie man es beantragt? 4. Wenn man nach 2 Jahren Elternzeit merkt (davon ein Teil voll zu hause und ein Teil in Teilzeit) man möchte verlängern und auch noch das dritte Jahr in Teilzeit gehen kann man das einfach dranhängen (vorausgesetzt Antrag fristgerecht) 5. Gilt für die Elternzeit beider Elternteile jeweils 3 Jahre oder nur für ein Kind 3 Jahre und man teilt sie sich diese wenn gewünscht? Ich gehe bei folgenden Fragen von ersterem aus also jeder Partner hat 3 Jahre. 6. Kann man 2 Jahre Elternzeit beantragen aber nur 1 Jahr volle Monate Elterngeld beziehen? Das ist ja im Grunde unabhängig voneinander oder? 7. Kann der Partner seine Elternzeit in drei Teile splitten bsp. je ein Monat Elternzeit im 1. Monat nach Geburt dann wieder arbeiten dann Elternzeit im10. Monat nach Geburt dann wieder arbeiten und nach ca. 2 Jahren nach Geburt in Teilzeit innerhalb der restlichen Elternzeit des jeweiligen Elternteil? 8. Wenn ich es richtig verstehe wird die Mutterschutzzeit als Elternzeit mit angerechnet wie ist es mit dem Mutterschutzgeld? Also ab wann beantragt man Elterngeld bzw. erhält es? Ab Geburt die beantragen Monate oder ab Mutterschutz die beantragten Monate. Wenn man von Geburt Ende Juni17 bis Anfang November 18 Elterngeld beantragen möchte und in jedem Monat auch Geld erhalten möchte rechnet man das Mutterschutzgeld dann ein? Also braucht man dann ca. 18 oder ca. 16 Monate beantragen? 9. Gibt es Dinge auf die man achten muss wenn beide Elternteile im gleichen Konzern arbeitet? 10. Und die letzte Frage kann man halbe Monate Elternzeit oder Elterngeld beantragen? Freue mich auf kurze Rückinfo zu den Punkten. Beste Grüße Elve


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Bitte lese die Hinweise zu diesem Forum, wenn Du eine Antwort von ihr haben möchtest.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

1. BMFSFJ, und bei der Stelle, die im jeweiligen Bundesland das Elterngeld auszahlt. 3. Vor dem Mutterschutz. Nicht während der EZ. 8. Elternzeit rechtnet man ab Geburt. Solange man Mutterschaftsgeld erhält, gibt es noch kein Elterngeld. Lies doch einfach die Broschüre zur Elternzeit und zum Elterngeld, die beim BMFSFJ dazu veröffentlicht ist (download). Beim BMFSFJ gibt es auch eine kostenlose Beratungshotline. Die Elterngeldstellen der Bundesländer beraten auch zum Thema, und anscheinend haben die z.T. die besseren Auskünfte.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader,  Können Sie uns einen Rat geben? 🙏 Hier ist unsere Situation:  1. Ich bin schwanger und mein Geburtstermin wäre der 22. Juli 2024. Ich bin berufstätig und erhalte Mutterschaftsleistungen.  2. Mein Mann hat einen befristeten Vertrag , der am 30. September 2024 endet. Kann er von August bis September in Elternzeit ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in 2- jähriger Elternzeit bei meinem Arbeitgeber mit Elterngeld Plus. Nach einem Jahr Elternzeit möchte ich gerne kündigen und ein Referendariat für das Lehramt beginnen, aber nicht antreten, sondern sofort weiter in Elternzeit gehen. Mir wurde gesagt, dass das möglich ist, sofort nach der Verbeamtung, ...

Liebe Frau Bader, ich werde nach 1,5 Jahren mit 50% wieder in meinen Hauptberuf einsteigen, nachdem ich 1 Jahr lang Elterngeld bezogen habe. Vor Beginn der Elternzeit arbeitete ich voll, sodass ich aktuell den Höchstbetrag an Elterngeld erhalte.  Ich würde gerne in dem halben Jahr nach Beendigung des Elterngeldes und vor Beginn meiner eigent ...

Sehr geehrte Damen und Herren, Situation:  Kind 1 geboren 04/24, Elternzeit geht bis ende 04/25.  Was ist, wenn ich zB. in 02/25 nochmal schwanger werde? Bekommt man dann, wie in der ersten Schwangerschaft, wieder sein Geld vom AG während des Beschäftigungsverbotes ? (Ich würde aus gesundheitlichen Gründen zu 100% ein BV bekommen vom FA. ) Oder be ...

Guten Tag Frau Bader,  Ich bin der Vater.  Ich habe fast zwei Jahre gearbeitet, dann wurde meine Frau schwanger und hat unseren Sohn geboren. VET ist am 22. Juli 2024, sie hat am 19. Juli 2024 entbunden. Meine Frau hat keine Elternzeit genommen und kein Elterngeld beantragt. Sie erhält Mutterschaftsgeld. Sie ist nach ihrem Mutterschutz so ...

Guten Tag  zusammengefasst  ich bin von 2023-2026 in Elternzeit.  2023 und 2024 habe ich Elterngeld erhalten. Dieses ist jetzt vorbei. Die Elternzeit läuft aber noch.  somit möchte ich 2025 bis 2026 max 25 Std wieder arbeiten. stellt das irgend ein Problem dar? Darf ich wieder arbeiten? Oder wird mir irgendwas gekürzt, da ich ja mal Eltern ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader,  mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...