Hallo Frau Bader, ich bekomme bald mein 2.Kind und gehe danach in Elternzeit. Ich habe sowieso nur einen 20-Stunden-Arbeitsvertrag und nach der Elternzeit möchte ich auch nur 20 Stunden arbeiten. Um aber den Kündigungsschutz zu genießen, würde ich Elternzeit einreichen und in Teilzeit arbeiten. Damit wäre aber schon fast meine ganze Elternzeit für dieses Kind aufgebraucht. Nun habe ich noch ein älteres Kind - geboren am 20.08.2016-, für das ich 1 1/2 Jahre Elternzeit genommen hatte - damals noch bei einem anderen Arbeitgeber. Mit Ablauf der 1 1/2 Jahre Elternzeit habe ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber angefangen. Wenn ich nun in der Zukunft nochmal Elternzeit nehmen will (egal für welches Kind) - kann ich dann die restliche Elternzeit vom 1. Kind beantragen - obwohl ich da ganz woanders berufstätig war? Danke Ihnen und VG
von laura-1981 am 03.07.2020, 11:18