Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit - Übertragung/Verlängerung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit - Übertragung/Verlängerung

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Hallo! Nach der Geburt meines ersten Kindes habe ich Elternzeit für zwei Jahre beantragt. 18 Monate später wurde unser zweites Kind geboren, so dass sich beide Elternzeiten überschnitten haben. Im August endet die dreijährige Elternzeit, die ich nach der Geburt des zweiten Kindes beantragt hatte. Nachdem ich für das erste Kind nur zwei Jahre beantragt hatte, wollte ich das dritte Jahr gerne unmittelbar im Anschluss an das Ende meiner jetzigen Elternzeit nehmen. Ist das grundsätzlich möglich? Was ist mit den sechs Monaten meiner ersten Elternzeit, die sich aufgrund der Geburt des zweiten Kindes mit der zweiten Elternzeit überschnitten haben? Verfällt dieser Zeitraum oder kann ich den auch noch anhängen? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Paloma


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB


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