Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin momentan noch in Elternzeit mit meiner 2. Tochter (3. Geburtstag im Februar 07) und stehe kurz vor der Entbindung unserer 3. Tochter (ET:06.05.06). Ich möchte zunächst zwei Jahre Elternzeit anmelden und ab Januar 07 bei meinem AG ca. 20 Std./Woche Teilzeit arbeiten. Habe ich grundsätzlich Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit? Was wären dringende betriebliche Gründe, die dagegen sprechen könnten? Soll ich den TZ-Wunsch gleich mit der Anmeldung der EZ anmelden und wie lange hat der AG Zeit der TZ zu widersprechen? Mein Mann möchte ab Januar auch Elternzeit nehmen und ebenfalls Teilzeit arbeiten. Wann muß er die Elternzeit anmelden? Genügen 8 Wochen vorher oder muß er sich unmittelbar nach der Geburt festlegen? Für welchen Zeitraum muß er sich festlegen? Ich hoffe, Sie können mir trotz der vielen Fragen weiterhelfen... Vielen Dank! conalis
Hallo, 1. Der Mannmuss sich erst 8 Wo. vorher festlegen 2. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Aber ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht-eben nur bei gütlicher Einigung. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Gruß, NB
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