schumacher.iz@web.de
Guten Tag Frau Bader, meine Partnerin ist schwanger und noch verheiratet. die Scheidung ist am Gericht anhängig. Wir haben beim Familiengerecht meine Vaterschaft anerkennen lassen. Der Noch-Ehemann hat diesem zugestimmt. Nun ist es so, dass dies ja erst mit der Scheidung rechtskräftig wird. Allerdings möchte ich im Elternzeit gehen und Elterngeld beantragen. Ist dies möglich? Was ist zu beachten? Vielen Dank im Voraus! mit freundlichen Grüßen, Lars S.
Hallo, nehmen Sie Kontakt zur Elterngeldstelle auf und legen Sie die entsprechenden Unterlagen vor. Vielleicht reicht ihnen dies aus. Rein rechtlich ist die Elternzeit erst mit Rechtskraft der Scheidung möglich. Man kann auch mit dem Richter sprechen, normalerweise werden diese Termine vorverlegt oder evtl der Versorgungsausgleich abgetrennt. Liebe Grüße NB
Ani123
Da sie die Vaterschaft anerkannt haben und in der Geburtsurkunde stehen werden können sie EZ und EG für das Kind nehmen.
WonderWoman
wie sieht denn da der zeitrahmen aus? besteht die chance dass die scheidung vor der geburt durch ist? häufig lässt sich das beschleunigen wenn die ehefrau von jemand anders schwanger ist, aber dazu muss natürlich alles (unterhalt, vermögens- und rentenausgleich) geklärt sein. hat deine partnerin einen anwalt? es sollten beide einen anwalt haben für den rechtsmittelverzicht. @ ani: wenn die scheidung vor der geburt nicht durch ist, wird er nicht in der geburtsurkunde stehen. die vaterschaftsanerkennunng ist bis zur scheidung schwebend unwirksam.
schumacher.iz@web.de
Leider ist noch nicht ab zu sehen, wann die Scheidung durch ist. Ich habe beim Familienministerium angerufen, laut denen, reicht es aus wenn ich nachweisen kann, dass die Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist, auch wenn es erst mit Scheidung rechtswirksam wird. Kann das jemand bestätigen? lG
Ähnliche Fragen
Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Partner und ich erwarten Ende Oktober ein Kind. Im ersten Monat möchten wir gemeinsam Elternzeit nehmen (bzw. ich bin dann ohnehin im Mutterschutz). Dafür hat er bereits den Antrag gestellt. Ab August nächsten Jahres, also dem 9. Lebensmonat des Kindes, bis zum 14. Lebensmonat möchte dann mein Partner in Eltern ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...
Ich habe verstanden, daß das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit ruht. Wie sieht es aus, wenn man beim gleichen Arbeitgeber auf der gleichen Position TZ in EZ arbeitet? Meine Frage beruht darauf, dass mein AG eine Regelung hat, die nur von Mitarbeitern genutzt werden kann, die "mindestens 2 Jahre ein Arbeitsverhältnis ohne ...
Ich habe verstanden, daß das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit ruht. Wie sieht es aus, wenn man beim gleichen Arbeitgeber auf der gleichen Position TZ in EZ arbeitet? Meine Frage beruht darauf, dass mein AG eine Regelung hat, die nur von Mitarbeitern genutzt werden kann, die "mindestens 2 Jahre ein Arbeitsverhältnis ohne ...
Hallo Frau Bader, Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...
Hallo, ich habe Kinder mit meinem Exmann. Wir leben im WM 50:50 und ich erhalte aktuell noch nachehelichen Unterhalt und weiterhin Kindesunterhalt aufgrund der unterschiedlichen Gehälter zwischen ihm und mir. Jetzt ist es so das ich mit meinem neuem Partner im Februar ein Kind erwarte und ich möchte gerne mindestens 2 Jahre in Elternzei ...
Hallo, ich habe Kinder mit meinem Exmann. Wir leben im WM 50:50 und ich erhalte aktuell noch nachehelichen Unterhalt und weiterhin Kindesunterhalt aufgrund der unterschiedlichen Gehälter zwischen ihm und mir. Jetzt ist es so das ich mit meinem neuem Partner im Februar ein Kind erwarte und ich möchte gerne mindestens 2 Jahre in Elternzei ...
Sehr geehrte Frau Bader, nach der Elternzeit habe ich begonnen wieder zu arbeiten, und 3 Tage gearbeitet und dann erfahren, dass ich wieder schwanger bin.Habe ich wieder Anspruch auf Beschäftigungs verbot und Mutterschaftsgeld, wie bei der erste Schwangerschaft, obwohl ich nur 3 Tage gearbeitet habe? Mit freundlichen Grüßen
Die letzten 10 Beiträge
- Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe durch Nachbarn
- BESCHÄFTIGUNGS VERBOT
- Nach Elternzeit wieder schwanger
- Kind krank Beamte und gesetzlich Versicherte getrennt lebend
- Kindesunterhalt im WM 50:50 & Elternzeit
- Kindesunterhalt im WM 50:50 und beginnende Elternzeit
- BV nach Elternzeit
- Unterhaltsvorschuss
- Arbeitsverhältnis
- Ununterbrochenes Arbeitsverhältnis und Elternzeit