Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit, Partnerin noch verheiratet

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit, Partnerin noch verheiratet

schumacher.iz@web.de

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Guten Tag Frau Bader,    meine Partnerin ist schwanger und noch verheiratet. die Scheidung ist am Gericht anhängig.  Wir haben beim Familiengerecht meine Vaterschaft anerkennen lassen. Der Noch-Ehemann hat diesem zugestimmt. Nun ist es so, dass dies ja erst mit der Scheidung rechtskräftig wird. Allerdings möchte ich im Elternzeit gehen und Elterngeld beantragen.  Ist dies möglich? Was ist zu beachten?    Vielen Dank im Voraus!    mit freundlichen Grüßen,  Lars S.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nehmen Sie Kontakt zur Elterngeldstelle auf und legen Sie die entsprechenden Unterlagen vor. Vielleicht reicht ihnen dies aus. Rein rechtlich ist die Elternzeit erst mit Rechtskraft der Scheidung möglich. Man kann auch mit dem Richter sprechen, normalerweise werden diese Termine vorverlegt oder evtl der Versorgungsausgleich abgetrennt. Liebe Grüße  NB


Ani123

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Da sie die Vaterschaft anerkannt haben und in der Geburtsurkunde stehen werden können sie EZ und EG für das Kind nehmen. 


WonderWoman

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wie sieht denn da der zeitrahmen aus? besteht die chance dass die scheidung vor der geburt durch ist? häufig lässt sich das beschleunigen wenn die ehefrau von jemand anders schwanger ist, aber dazu muss natürlich alles (unterhalt, vermögens- und rentenausgleich) geklärt sein. hat deine partnerin einen anwalt? es sollten beide einen anwalt haben für den rechtsmittelverzicht. @ ani: wenn die scheidung vor der geburt nicht durch ist, wird er nicht in der geburtsurkunde stehen. die vaterschaftsanerkennunng ist bis zur scheidung schwebend unwirksam.


schumacher.iz@web.de

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Leider ist noch nicht ab zu sehen, wann die Scheidung durch ist.  Ich habe beim Familienministerium angerufen, laut denen, reicht es aus wenn ich nachweisen kann, dass die Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist, auch wenn es erst mit Scheidung rechtswirksam wird. Kann das jemand bestätigen?  lG


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