Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, am 01.10.2004 begann ich eine Ausbildung zur Krankenschwester (Gesundheits- und Krankenpfleger). Im April 2006 teilte ich meine Schwangerschaft mit und erhielt ein Beschäftigungsverbot für die Praxis.Am Unterricht nehme ich weiterhin teil. Am 18.09.2006 ist mein Entbindungstermin. Ich hatte 2 Jahre Elternzeit geplant. Heute wurde mir von der Schulleitung mitgeteilt, dass ich keine 2 Jahre Elternzeit nehmen kann, da ich dann die 5 Jahre überschreite, die es gibt, um vom Anfang der Ausbildung bis zum Examen zu kommen. Das würde ich nicht schaffen, weil ich 1,5 Jahre anerkannt bekomme, das halbe Jahr des Beschäftigungsverbotes muss ich nachholen, dann 2 Jahre Elternzeit und 1,5 Jahre, die ich noch vor mir hätte ohne Schwangerschaft.Das wären insgesamt 5,5 Jahre und das geht nicht. So müsste ich entweder nur 1,5 Jahre Elternzeit nehmen oder die Ausbildung abbrechen und von vorn beginnen. Ist das laut Gesetz erlaubt? Das hiesse ja in dieser Ausbildung sind ohne weitere Fehlzeiten nur maximal 2 Jahre Elternzeit möglich, bei 3 wären die 5 Jahre ja auch wieder überschritten?? Vielen Dank für Ihre Bemühungen Anja
Hallo, das ist kein pProblem des Mutterschutzes, sondern der Prüfungsordnung. Reden Sie hierüber mit der zuständigen Kammer bzw. der Aufsichtsbehörde. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich wieß nicht wie es als Krankenschwester ist, aber als Erzieherin war es so in der Ausbildung, dass die , die vor dem Anerkennungsjahr ( praktisches Jahr ) schwanger wurden, auch keine 3 Jahre Elternzeit nehmen konnten, sondern es dann innerhalb zwei Jahren beginnen mussten. LG
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