Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe damals die Elternzeit nicht schriftlich eingereicht. Mein AG meinte das es mündl. okay wäre. Kann es dadurch für mich Nachteile geben wenn ich wieder anfangen muß zu arbeiten ? Da mein AG keine Teilzeit anbietet und mann sich evtl. gütl. auf eine Abfindung einigt, wieviel Monatgehälter stehen mit bei 5 jahren Betriebszugehörigkeit zu ? Gruß
Hallo, Ihnen steht gar keine Abfindung zu (außer Vertrag). Sie aheben offiziell keine EZ genommen, im schlimmsten Fall kann der AG behaupten, Sie seien ohne Antrag zu Hause geblieben u fristlos kündigen. Gruß, NB
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Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
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