Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe damals die Elternzeit nicht schriftlich eingereicht. Mein AG meinte das es mündl. okay wäre. Kann es dadurch für mich Nachteile geben wenn ich wieder anfangen muß zu arbeiten ? Da mein AG keine Teilzeit anbietet und mann sich evtl. gütl. auf eine Abfindung einigt, wieviel Monatgehälter stehen mit bei 5 jahren Betriebszugehörigkeit zu ? Gruß
Hallo, Ihnen steht gar keine Abfindung zu (außer Vertrag). Sie aheben offiziell keine EZ genommen, im schlimmsten Fall kann der AG behaupten, Sie seien ohne Antrag zu Hause geblieben u fristlos kündigen. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe meinen Antrag auf Elternzeit 3 Wochen zu spät eingereicht. Zuerst musste ich wegen einer schweren Geburtsverletzung 1 Woche im Krankenhaus mit Aufenthalt auf der Intensivstation verbringen. Wieder zu Hause war mir Bettruhe verordnet worden - mein Mann hat sich in dieser Zeit hauptsächlich um unser Kind gekümmert. ...
Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...
Mein Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben. Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...
Hallo Frau Bader. Die Antwort auf meine letzte Frage hat mich verunsichert, weswegen ich bei der Elterngeldstelle vor Ort nachgefragt habe. Sie schrieben, dass nur noch ein Monat parallel Elternzeit genommen werden darf. Die Info der EG Stelle war, dass die Elternzeit genommen werden darf, wie man will und nur das Elterngeld dabei eine Roll ...
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Guten Tag, meine Frage wäre folgende: ich wurde in einem befristeten Arbeitsverhältnis schwanger und hatte sofort Beschäftigubgsverbot... habe in dem Beschäftigungsverhältnis keine Elternzeit nach der Geburt genommen sondern habe meinen Urlaub aufgebraucht.... zum 01.01.25 wurde das Arbeitsverhältnis beendet und habe erst dann das Elterngeld ...
Guten Tag, meine Frage wäre folgende: ich wurde in einem befristeten Arbeitsverhältnis schwanger und hatte sofort Beschäftigubgsverbot... habe in dem Beschäftigungsverhältnis keine Elternzeit nach der Geburt genommen sondern habe meinen Urlaub aufgebraucht.... zum 01.01.25 wurde das Arbeitsverhältnis beendet und habe erst dann das Elterngeld ...
Hallo, ich habe eine Frage zur Elternzeit. K1 ist geboren 2021, hatte zwei Jahre Elternzeit und dann wieder gearbeitet. Also noch ein Jahr EZ übrig K2 ET Mai. Ich möchte zwei Jahre EZ von Kind 2 nehmen und das eine übrige Jahr von Kind 1. Dann habe ich ja noch ein Jahr übrig von K2. Wie teile ich das am besten meinem AG mit? Gleichz ...
Hallo, ich bin etwas durcheinander ich habe im April meiner Chefin bescheidgegeben das ich erneut schwanger bin, bin aber derzeit noch in EZ bis zum 31.5. Mein FA hat mir ein BV gegeben auf bitte von meiner Chefin ab dem 07.03 also dem tag an dem wir das erste mal bei der FA waren und die Ss bestätigt bekommen haben. Wie ist das jetzt sollte ich ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aus Elternzeit direkt ins BV
- Kindeswohlgefährdung wegen Finanzen
- Kindesunterhalt im asymmetrischen Wechselmodell?
- Umzug
- Kann ich Elternzeit von Kind 1 an Elternzeit von Kind 2 dranhängen?
- Beschäftigungsverbot aufheben
- Krankenversicherung Elternzeit
- Krankenversicherung Elternzeit
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug