Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Antrag auf Elternzeit zu spät eingereicht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Antrag auf Elternzeit zu spät eingereicht

Rosa1

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe meinen Antrag auf Elternzeit 3 Wochen zu spät eingereicht. Zuerst musste ich wegen einer schweren Geburtsverletzung 1 Woche im Krankenhaus mit Aufenthalt auf der Intensivstation verbringen. Wieder zu Hause war mir Bettruhe verordnet worden - mein Mann hat sich in dieser Zeit hauptsächlich um unser Kind gekümmert. Nach 1 1/2 Wochen musste unser Kind für weitere 1 1/2 Wochen mit einer lebensbedrohllichen Infektion ins Krankenhaus. Die Umstände ließen es nicht zu den Antrag, der von mir sogar schon vorbereitet war, fristgerecht abzuschicken. Meine Elternzeit- so war es im Vorfeld mit meinem Arbeitgeber besprochen - sollte 1 Jahr betragen. In meinem Fall ist es sogar so, dass mir mein Chef das eine Jahr Auszeit eingeredet hat. Ich wollte eigentlich schon nach 8 Wochen wieder arbeiten, nicht aber mein Chef! Für mich war die Sache somit eigentlich klar und von Chefseite soweit abgesegnet. Der Antrag eine reine Formalität. Jetzt ist meinem Chef aufgefallen, dass ich noch so viel Urlaub habe und will mir diesen nun für den verzögerten Eingang des Antrags -ungefragt - anrechnen. Darf er das? Ich könnte doch auch anbieten arbeiten zu gehen? Allerdings muss ich mein 9 Wochen altes Kind beaufsichtigen. Eine verzwickte Geschichte! Vielen Dank schon jetzt für ihre Antwort. Kathrin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Frage ist, ob das ein Härtefall ist - versuchen können Sie es. Aber wenn es vorbereitet war hätte Ihr Mann es versenden können. Liebe Grüße NB


Dojii

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Es gibt im Elternzeitgesetz eine Regelung für Härtefälle die es erlaubt, die Elternzeit auch mit weniger als 7 Wochen zu beantragen. Das ist aber eine Einzelfallentscheidung und ich bin mir nicht sicher, ob deiner darunter fällt (der Vater war in der Lage die Elternzeitanmeldung einfach mal per Post zu verschicken).


Ani123

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Ruf doch mal bei der Zentrale an und frage da nach. Ich würde sagen, wenn zu spät eingereicht, dann wirst du jetzt die 3 Wochen überbrücken müssen. Zumal du EZ (zumindest die Zeit wo du auch Elterngeld beziehst) nur monateweise nehmen kannst. Bsp Kind ist am 5.5.18 geboren. EZ hast du vom 5.5.18-4.5.19. Wenn du den EZ-Antrag zu spät abgegeben hast solltest du abklären ob du überhaupt an 5.7.18 Elterngeld beziehst. Es könnte auch sein, dass dort kein Elternteil von euch EZ hat. Somit wäre vom 5.7.18-4.8.18 keiner in EZ. Dann müsstest du arbeiten oder die Arbeitszeit mit Urlaub, Überstunden abbauen überbrücken. Allerdings hast du dann auch nur 11 Monate EZ in Anspruch genommen und könntest theoretisch noch einen 12.Monat (13. Oder 14. Lebensmonat des Kindes) EZ nehmen mit Elterngeldbezug. Während der EZ darfst du TZ bis zu 30h Woche arbeiten. Letztlich liegt es nun an dir ob du arbeiten gehst (wer betreut dann das Kind?) und wenn nicht (wegen fehlender Betreuung) in den sauren Apfel beißt und es via Urlaub überbrückst. Ich habe es gerade letzten Sommer miterlebt als mrjn Neffe zur Welt kam. Komplikationen während der Geburt, Schwester anschließend intubiert und beatmet auf der Intensivstation. Die Ärzte konnten nicht sagen ob sie durchkommt. Der Kleine hatte mit den Nachwirkungen der Geburt zu kämpfen (Herzschlag ging runter, Saugglockengeburt-er wurde regelrecht rausgezogen). Der Kleine wurde überwacht, erholte sich aber schnell. Meiner Schwester ging es jeden Tag ein bisschen besser, doch erst nach drei Monaten war sie in der Lage sich stundenweise alleine um den Kleinen zu kümmern. Das hing vorher körperlich gar nicht. Ihr Mann hatte von Geburt an 3 Wochen Urlaub eingereicht. Als diese im waren hat sein Chef ihm noch eine Zeit zu Hause gegeben (per Urlaub, später Homeoffice) doch nach fast fünf Wochen musste er wieder zur Arbeit, weil er keine EZ eingereicht hatte. Sein Chef hätte ihm diese auch ohne Einhaltung der 7 Wochen Frist genehmigt (aus Kulanz und Verständnis, weil es seiner Frau schlecht hing und sie Hilfe braucht). Der EZ-Antrag ist pünktlich raus gekommen, so bestehend wie er vor der Geburt geplant wurde, ohne Rücksicht auf die aktuelle Situation. Fazit mein Schwager musste nach 5 Wochen (und vorher stundenweise via Homeoffice) wieder ganztags zur Arbeit. Es wurde ein Plan erstellt wer wann bei meiner Schwester ist und sich um das Baby kümmert. Schwiegereltern wurden eingespannt, ich und auch meine Mutter reiste tageweise an (wohnt 150km entfernt). Es ging, auch wenn es meiner Schwester unangenehm war, dass immer welche da sind und ihr Kind versorgen. (Sie konnte anfangs so gut wie gar nichts. Vom Wohnzimmer zur Toilette und zurück und es war für sie wie ein Marathon-Kreislauf am Ende). Wie gesagt nach drei Monaten wurde es langsam besser und meine Schwester kümmerte sich inzwischen fast alleine um den Kleinen (täglich kam jemand für 1-3 Stunden vorbei, mal zum Baby spazieren schieben, was sie Kreislauftechnisch nicht konnte, mal zum Essen kochen und putzen). Es hat funktioniert, aber es war eine schwere Zeit. Und wir haben lange überlegt den Antrag nachträglich abzuändern, es dann aber doch nicht getan. Es ging ja auch so, irgendwie. Inzwischen ist der Kleine 10 Monate und ein aufgewecktes Baby, welches leider in der Entwicklung verzögert ist (motorisch), aber es lebt, ist glücklich und zufrieden und alles andere wird er mit Therapien erlernen. Meiner Schwester geht es auch gut. Wobei das an sich ein halbes Jahr gedauert hat ehe es so war. Sie hat noch immer mit den Komplikationen zu kämpfen (Becken Probleme), aber sie kann sich alleine um ihr Kind kümmern, was vieles entschädigt, so sie. Psychisch war das besonders für sie eine enorme Belastung. Sie hätte gerne getan und konnte nicht. Sie hat sich psychologisch beraten lassen (steht einem nach einer Komplikationsreichen Geburt zu, Krankenhäuser bieten so was an, ansonsten beim Gynäkologen nachfragen). Das hat ihr schon ein wenig geholfen. Evtl wird sie bald eine Therapie machen um all das zu verarbeiten. Sie hat 2 Jahre EZ genommen. Kaum vorstellbar wenn sie jetzt, nach all dem, schon wieder arbeiten gehen sollte. Mein Schwager hätte damals im übrigen sofort noch mehr Urlaub genommen bzw Überstunden abgebaut, hätte er man welche gehabt.


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