nadine
Sehr geehrte Frau Bader, unserer Sohn ist im Juni auf die Welt gekommen. Mein Mann hat im Juli unter Einhaltung der 7-wochigen Frist Elternzeit beantragt vom 4. Lebensmonat bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres. Der Plan war ein Monat zu Hause zu bleiben und danach wieder Teilzeit zu arbeiten, vom 5. bis 12. Lebensmonat 24Stunden/Woche und vom 13. bis 24. Lebensmonat 30 Stunden/Woche. Der Wunsch auf die 30Stunden/ Woche wurde nicht im schriftlichen Antrag sondern nur mündlich geäußert, weil wir dachten dass es reichen wurde es nächstes Jahr zu beantragen. Jetzt wurde der Antrag auf Elternzeit abgelehnt mit der Begründung, dass die Zeiträume im Antrag nicht klar waren und mein Mann wurde gebeten einen neuen Antrag zu stellen. Hat der Arbeitgeber Recht? Teilzeit in Elternzeit kann man 7 Wochen vor dem Antritt beantragen. Wenn wir jetzt einen neuen Antrag stellen, kann der erste Elzernzeitsmonat verweigert werden, weil der Antrag jetzt zu spät eingereicht wird? Vielen Dank im Voraus!
Hallo, der AG muss die EZ nicht genehmigen, man teilt sie lediglich mit. Wenn sie natürlich so formuliert ist, dass der Ag es nicht versteht, ist es auch kein geeigneter Antrag. Ob das bei Ihnen so ist, kann ich nicht sagen. Liebe Grüße NB
Dojii
Hat er denn explizit die Lebensmonate und dabei auch das tatsächliche Geburtsdatum des Kindes genannt? Dann passt alles, der Arbeitgeber kann das nicht ablehnen (und muss theoretisch auch keine "Zustimmung" schriftlich mitteilen). Solange ihr nachweisen könnt, dass ihr die Elternzeit fristgerecht und schriftlich (im Original, mit Unterschrift) angemeldet habt, gilt sie auch. Die (zweite) Teilzeittätigkeit kann beim Arbeitgeber auch später (aber mindestens 7 Wochen vor geplantem Beginn) noch angemeldet werden.
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