Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe bei meinem AG die vollen 3 Jahre Elternzeit beantragt. 1 Jahr davon ist um. Jetzt habe ich bei meinem AG angefragt, selbständig eine Nebentätigkeit ausüben zu dürfen. Die Zustimmung dafür hat er mir nicht erteilt. Einen Anspruch, bei ihm zu arbeiten habe ich nicht, da der Betrieb weniger als 15 Angestellte hat. 1.Welche Folgen hat es für mich, wenn ich jetzt während der Elternzeit mein Arbeitsverhältnis kündige? 2. Bin ich weiterhin beitragsfrei sozialversichert? 3.Welche dringenden betrieblichen Gründe gelten bei einer Tätigkeit, die nichts mit der Branche des AG zu tun hat?
Hallo, wenn Sie kündigen, sind Sie nicht mehr im EU und nur noch beitragsfrei kk-versichert, solange Sie EG beziehen. Der AG muss in irgendeiner Weise eine Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen nachweisen können. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Viele Bekannte von mir haben in einer solchen Situation beim alten AG um einen Auflösungsvertrag gebeten. Dann steht man rechtlich nicht als gekündigt da.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, herzlichen Dank für Ihren großartigen Einsatz in diesem Forum!! Ich versuche, mich kurz zu fassen. Ich bin aktuell in Elternzeit ohne Einkünfte (im 2. Lebensjahr unserer Tochter). Es besteht erneuter Kinderwunsch und sollte sich dieser erfüllen, dann würde ich zum Zeitpunkt des Auslaufens der Elternzeit (sind nur ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?