Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe bei meinem AG die vollen 3 Jahre Elternzeit beantragt. 1 Jahr davon ist um. Jetzt habe ich bei meinem AG angefragt, selbständig eine Nebentätigkeit ausüben zu dürfen. Die Zustimmung dafür hat er mir nicht erteilt. Einen Anspruch, bei ihm zu arbeiten habe ich nicht, da der Betrieb weniger als 15 Angestellte hat. 1.Welche Folgen hat es für mich, wenn ich jetzt während der Elternzeit mein Arbeitsverhältnis kündige? 2. Bin ich weiterhin beitragsfrei sozialversichert? 3.Welche dringenden betrieblichen Gründe gelten bei einer Tätigkeit, die nichts mit der Branche des AG zu tun hat?
Hallo, wenn Sie kündigen, sind Sie nicht mehr im EU und nur noch beitragsfrei kk-versichert, solange Sie EG beziehen. Der AG muss in irgendeiner Weise eine Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen nachweisen können. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Viele Bekannte von mir haben in einer solchen Situation beim alten AG um einen Auflösungsvertrag gebeten. Dann steht man rechtlich nicht als gekündigt da.
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Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
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Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
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