Mitglied inaktiv
hallo frau bader, ich bin seit januar 2003 in elternzeit. ich möchte nun einen nebenjob annehmen bzw. mir erst einmal einen suchen. nun muß ich ja meinen arbeitgeber um genehmigung bitten, aber: alle stellen, die für mich als nebenjob interessant wären sind ab sofort, soweit ich weiß muß ich aber 4 wochen vor antritt meinem ag bescheid geben. kann ich um pauschale genehmigung bitten, ohne dass ich weiß was für einen job ich letztenendes mache? sicher ist ja nur, dass ich nicht bei einem konkurrenzunternehmen anfange. muß ich meinem arbeitgeber überhaupt detailliert auskunft geben wo genau ich nebenbei in der elternzeit arbeite und was genau ich da mache? es wäre mir wirklich wichtig dass zu erfahren, daher vielen dank im vorraus für ihre antwort. viele grüsse, anne katrin reichelt
Hallo, der AG muss schriftlich innerhalb von 4 Wochen mitteilen, wenn er die Zustimmung verweigern will. Aber warum können Sie nicht, wenn Sie eine Option haben, zum AG hingehen und das sofort klären? Bitte Zeugen mitnehmen oder schriftlich bestätigen lassen! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hi! Ich bin im öffentlichen Dienst und zumindest dort muß man bei einer Nebentätigkeitsgenehmigung Namen und Adresse des Arbeitgebers sowie Stundenzahl angeben (bzw. sogar den Arbeitsvertrag vorlegen).
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