Mitglied inaktiv
hallo frau bader, ich bin seit januar 2003 in elternzeit. ich möchte nun einen nebenjob annehmen bzw. mir erst einmal einen suchen. nun muß ich ja meinen arbeitgeber um genehmigung bitten, aber: alle stellen, die für mich als nebenjob interessant wären sind ab sofort, soweit ich weiß muß ich aber 4 wochen vor antritt meinem ag bescheid geben. kann ich um pauschale genehmigung bitten, ohne dass ich weiß was für einen job ich letztenendes mache? sicher ist ja nur, dass ich nicht bei einem konkurrenzunternehmen anfange. muß ich meinem arbeitgeber überhaupt detailliert auskunft geben wo genau ich nebenbei in der elternzeit arbeite und was genau ich da mache? es wäre mir wirklich wichtig dass zu erfahren, daher vielen dank im vorraus für ihre antwort. viele grüsse, anne katrin reichelt
Hallo, der AG muss schriftlich innerhalb von 4 Wochen mitteilen, wenn er die Zustimmung verweigern will. Aber warum können Sie nicht, wenn Sie eine Option haben, zum AG hingehen und das sofort klären? Bitte Zeugen mitnehmen oder schriftlich bestätigen lassen! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hi! Ich bin im öffentlichen Dienst und zumindest dort muß man bei einer Nebentätigkeitsgenehmigung Namen und Adresse des Arbeitgebers sowie Stundenzahl angeben (bzw. sogar den Arbeitsvertrag vorlegen).
Ähnliche Fragen
Ich überlege, in einem Nebenjob zu arbeiten während der Elternzeit (20-25h/woche; 8€/h). Dann muss ich ja beim AG das melden und um Erlaubnis bitten. In welcher Reihenfolge geschieht das? Bewerbe ich mich erst um den Nebenjob (es ist ja nicht sicher, ob ich ihn kriege und ob es der AG erlaubt) oder frage erst beim AG nach (wo ich ihm nicht ...
Hallo Frau Bader, eine Frage: ich bekomme nur ein Jahr elterngeld, habe aber 2 jahre elternzeit genommen. im ersten jahr, wo auch das elterngeld fliesst, werde ich komplett zu hause bleiben. im zweiten jahr, wo ich nichts bekomme ausser kindergeld, wieviel darf ich da verdienen?? ich würde gerne einen teilzeitjob ca 17 std und zusätzlich einen ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo Frau Bader, Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst. Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar. Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot