Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit nachträglich ändern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit nachträglich ändern?

JenniferSara

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Hallo.. meine Tochter ist knapp 19 Wochen alt und ich habe direkt nach dem MuSchu wieder angefangen in Teilzeit zu arbeiten. Ich bekomme derzeit monatlich 150€ Elterngeld weil ich es auf 2 Jahre aufteilen lassen habe. Nun fällt es mir aber täglich schwerer meine Maus allein zu lassen. Kann ich auch jetzt noch Zuhause bleiben und 1 Jahr Elternzeit nehmen? Vielen Dank schon mal


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn Sie mind. 2 Jahre EZ genommen hatten können Sie mit Frist 7 Wochen ohne Zustimmung des AG verlängern. Aber es gibt kein EG mehr. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Wenn Du Dich bisher dazu nicht geäußert hat , dann kannst Du Elternzeit anmelden mit einer Frist von 7 Wochen vor Antritt


JenniferSara

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Ich steh irgendwie auf dem schlauch.. ich hatte mit meinem AG vereinbart, dass ich 2 Jahre teilzeit arbeite.. deshalb bekomme ich momentan nur 150€ Elterngeld. Theoretisch kann ich jetzt sagen.. tut mir leid, ich möchte doch lieber zuhause bleiben. Kann ich dann nicht eine andere auszahlung des EG beantragen? Müsste ich dann nicht auch die 67% meines letzten nettogehaltes bekommen? Immerhin häte ich dann ja keinen Verdienst mehr?


Sternenschnuppe

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Arbeitest Du denn nun IN ELTERNZEIT Teilzeit oder hattest Du gar keine Elternzeit angemeldet oder hast Du schriftlich gesagt Du möchtest die nächsten zwei Jahre eben so arbeiten ohne Elternzeit ? Alles Unterschiede.


JenniferSara

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Das ist wohl alles etwas doof gelaufen.. ich habe mit meinem AG nie wirklich etwas vereinbart außer dass ich meine stunden auf 25h reduziere.. aber ich habe nie schriftlich auf EZ verzichtet


Sternenschnuppe

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Ist diese Stundenteduzierung zeitlich begrenzt ? Elterngeld bekommt man doch aber nur wenn man in Elternzeit ist. Zumindest war das 2010 so. Alternativ kannst Du das bei der Krankenkasse erfragen ob Dein AG Elternzeit für Dich gemeldet hat. Dann müsstest Du nur den Teilzeitvertrag IN Elternzeit kündigen.


Mitglied inaktiv

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???? Eigentlich bekommt man Elterngeld nur, wenn Elternzeit. Und dann eben 67% des durchschnittliche. Einkommens der letzten 12 Monate. Mindestens aber 300 €. Bei doppelten Bezug dann eben die Hälfte davon. 300 € bzw 150 € bekommen man nur, wenn man vorher gar nicht gearbeitet hat oder sehr geringes Einkommen hatte - unter dem 450 € Satz noch. Innerhalb der Elternzeit darf man dann entweder daheim bleiben, oder bis zu 30 Std die Woche arbeiten. verdienst wird, zu mindestens bis zu dem Stichtag für Elterngeld Plus, aber auf das Elterngeld angerechnet. Man bekommt dann dort entsprechend weniger, mindestens aber die 300/150 €. Irgendwas scheint bei euch arg durcheinander zu sein. Entweder arbeitest Du bereits Teilzeit innerhalb der Elternzeit. Oder aber du hast komplett auf Teilzeit geändert - dann ist aber der Vollzeitvertrag futsch - eigentlich. Uneigentlich, weil Dein AG das anscheinend, warum auch immer, sehr locker sieht oder selbst nicht besser weiß. Dann würde ich einfach mal mit ihm sprechen wegen einer "Auszeit". So oder so, beim Elterngeld würde ich mal genau schauen, was da wirklich als Grundlage angegeben worden ist. Da scheint mir nach den bisherigen Angaben was schief gelaufen zu sein. hast Du Dein Einkommen denen überhaupt mitgeteilt?.


sternenfee75

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Hört sich für mich so an, als ob du Teilzeit in EZ arbeitest und da das Einkommen angerechnet wird, bekommst du nur den Sockelbetrag. Was genau steht denn auf deinem Bescheid, wenn du schon nicht weißt, was du bei der Elterngeldstelle beantragt hast. Einfach so bekommt man ja kein EG.


SumSum076

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Zu deiner Teilzeit... Entweder arbeitest du "Teilzeit in Elternzeit" - danach sieht es nicht aus - oder du hast deinen Vollzeitvertrag auf Teilzeit ändern lassen (eine Veränderung von Teilzeit in eine andere Teilzeit wäre da das gleiche). Dazu hätte es einen Änderungsvertrag geben müssen - ganz ohne Elternzeit. Machst du "Teilzeit in Elternzeit", dann - so hab ich es in Erinnerung - kannst du von der Teilzeitvereinbarung zurücktreten und wieder voll in Elternzeit gehen. Dann gibt es auch das Elterngeld von 67% (bzw die Hälfte bei Splittung). Hast du noch keine Meldung zur Elternzeit gemacht (also nur Teilzeit nach dem MuSchu...), dann kannst du die Elternzeit mit einer Frist von 7 Wochen anmelden. Elterngeld gibt es auch ohne Elternzeit! Gruß Sabine


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