Mirzi
Guten Tag, unsere große Tochter ist im Dezember 2016 geboren. Ich nahm zunächst ein Jahr Elternzeit und verlängerte dieses dann um 13 Monate. Nach 12 Monaten bat ich um Beendigung der Elternzeit. Dies wurde mir genehmigt. Ich wurde wieder schwanger und ging ins Beschäftigungsverbot. Unsere zweite Tochter wurde im Juni 2019 geboren. Ich nahm zunächst zwei Jahre Elternzeit und verlängerte diese noch um ein Jahr. Nun ist es so, dass ich gerne nach der Elternzeit für unsere kleine Tochter noch das eine Jahr für unsere große Tochter, welches ich noch übrig habe, nehmen würde. Ist dies möglich? Ich habe meinen Chef bereits gefragt und er lehnt dieses ab. Ich hoffe auf eine klärende Antwort von ihnen. Vielen Dank
Hallo, Sie können auch ohne Zustimmung des Ag die restlichen Monate nehmen. Da Sie nur einen Abschnitt hatten, kann er nichts tun. Das steht in § 16 BEEG. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wie im Netz recht leicht zu finden, darf der AG nach dem 3. Geburtstag aus dringenden betrieblichen Gründen (und ja, die muss er dir nennen) innerhalb von 8 Wochen nach Antragstellung, deine Anfrage ablehnen. Ob in deinem Fall nun wirklich dringende betriebliche Gründe vorliegen, muss im Zweifel ein Anwalt klären.
Mirzi
Ich habe es aber so verstanden, dass er die Elternzeit bei Kindern die nach dem 1.7.2015 geboren sind nicht ablehnen darf.
Mitglied inaktiv
"Elternzeit ab dem 3. Geburtstag - bei Geburten ab dem 1. Juli 2015: Falls Ihr Kind am 1. Juli 2015 oder später geboren wurde, können Sie von Ihrer Elternzeit maximal 24 Monate im Zeitraum ab dem 3. Geburtstag nehmen. Sie können Ihre gesamte Elternzeit aufteilen in 2 oder 3 Zeitabschnitte - falls Ihr Arbeitgeber einverstanden ist, auch in mehr als 3 Zeitabschnitte. Wenn der 3. Zeitabschnitt erst am 3. Geburtstag Ihres Kindes oder danach beginnen soll, dann kann Ihr Arbeitgeber den 3. Zeitabschnitt aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Das muss er innerhalb von 8 Wochen machen, nachdem er Ihren Antrag bekommen hat. " Steht auf der offiziellen Seite des Bundes. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/wie-kann-ich-die-elternzeit-aufteilen--124812
Mitglied inaktiv
Jeder Elternteil kann seine gesamte Elternzeit in drei Zeitabschnitte aufteilen. Der Arbeitgeber kann jedoch den dritten Abschnitt der Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn er ausschließlich zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes liegt.19.10.2021 https://www.bmfsfj.de › elternzeit Elternzeit - BMFSFJ
Mirzi
Es handelt sich bei mir um den zweiten Zeitabschnitt. Da eine Verlängerung der EZ nicht als zweiter Abschnitt gilt. Also darf er diesen nicht ablehnen ?
Mitglied inaktiv
Da hast du recht. Das weiß dein Chef vielleicht nicht? Ich würde ihm die offiziellen Seiten des Bundes vorlegen und um eine Erklärung bitten, wieso er ablehnt.
Mitglied inaktiv
Du hast erst den 2. Abschnitt das stimmt Antragsfrist 13 Wochen weil Kind über drei Lege ihm das offizielle Dokument vor und Frage nach seiner Begründung
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