Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit/Mutterschutz

Frage: Elternzeit/Mutterschutz

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Guten Tag, ich habe eine verzwickte Frage die wohl leider ich zu klären habe und nicht meine Firma.... Meine jetzige Elternzeit endet am 27.05.2005, mein neuer Mutterschutz beginnt aber am 28.05.2005. Würde ja laut meinem Wissen und Gewissen bedeuten, die Firma muss mich für die Zeit des Mutterschutzes (14 Wochen) wieder zu den alten Konditionen einstellen!?! Dann beginnt die erneute Elternzeit... Jetzt habe ich das denen im Januar per Brief mitgeteilt und gleich mal die Lohnsteuerkarte beigelegt. Keine Antwort auf meinen Brief. Am Freitag habe ich dann mal per E-Mail nachgefragt ob alles angekommen ist: Fazit: Alles wäre angekommen doch sie wüssten nicht so recht was sie damit sollen und was die Lohnsteuerkarte soll!!!! Sieht so aus wie als ob die davon ausgiengen das mit Ende der Elternzeit auch meine Wenigkeit aus deren Geschäftsleben verschwindet! Leider wurde ja am 1. Arbeitstag meine Schwangerschaft festgestellt uns somit war ich ja nur ca. 6 Monate dabei und das schwanger! Kontakt hatte ich dann mit niemandem mehr, da die Firma auch umstrukturiert hat. Und nun!?! Muss ich denen erklären was zu tun ist! Was mache ich wenn die sich quer stellen und von nichts wissen wollen? Liege ich nicht richtig, die müssen mich wieder einstellen, egal ob erneute Schwangerschaft oder nicht? Mein Nachbar ist Personalleiter und er meinte mein Vorgehen und den Brief hat er geschrieben wäre richtig und die Firma müsste sich bei mir melden, ich hätte meine Pflicht getan... Die Firma hat 14 Mitarbeiter!?! Hat das was zu bedeuten! Wissen Sie die Lösung? Ich bin mir einfach nicht sicher was stimmt und nicht.... Muss nicht die Firma mich nun bei der Krankenkasse wieder erneut anmelden und denen mitteilen das ich schwanger bin... Leider ist der Übergang zum erneuten Mutterschutz ja nicht mehr in der Elternzeit? Auf alle Fälle stellen die sich doof und ich kann denen kaum erklären wie es abzulaufen hat, da ich ja (sorry) keine Personalfachberaterin bin! Dani


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie keinen befristeten Vertrag geschlossen haben und keiner gekündigt hat, besteht der Arvbeitsvertrag noch. Gruß, NB


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