Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe gleich mehrere Fragen bezüglich Elternzeit, Mutterschutz etc. bei Zwillingen und einer neuen Schwangerschaft. Ich hoffe, Sie können mir hierbei weiterhelfen. Am 11.01.07 habe ich meine Zwillinge bekommen und nun Anrecht auf 3 Jahre Elternzeit + 2 Jahre Elternzeit zum Übertragen, was auch bereits vom Arbeitgeber genehmigt wurde. Die 2 Jahre Elternzeit von Kind A habe ich vom 11.01.07 - 10.01.09 genommen, 1 Jahr Elternzeit von Kind B vom 11.01.09 - 10.01.10. Nun bin ich erneut schwanger und werde voraussichtlich im Juli 2010 Nachwuchs bekommen. Kann ich nun das 3. Jahr Elternzeit von Kind A erstmal bis Juli 2010 nehmen und den Rest davon und das 3. Jahr von Kind B aufheben und nach der Elternzeit von Kind C nehmen? Außerdem habe ich gelesen, daß ich nach dem 3. Geburtstag der Kinder nicht mehr in der Arbeitslosenversicherung versichert bin. Ist das korrekt, weil ich ja auch danach noch in (der übertragenen) Elternzeit wäre. Da mein Arbeitgeber noch keine Möglichkeit gefunden hat, mich auf Teilzeit-Basis zu beschäftigen, bin ich noch nicht wieder am arbeiten. Ich glaube auch nicht, daß das für ihn noch in Frage kommt, wenn er von der neuen Schwangerschaft erfährt. Wenn ich also bis zur Geburt in Elternzeit bin und nicht arbeite, ist für mich in dieser Hinsicht der Mutterschutz und das Mutterschaftsgeld irgendwie relevant? Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank im voraus. Nadine
Hallo, Sie können mit Zustimmung des AG den Rest der Kinder bis zum jeweils 8. LJ nehmen. Aber reden Sie vorher mit der KK - die machen manchmal da Ärger Liebe Grüsse, NB
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