NFIM
Guten Tag, Ich möchte im dritten Jahr meiner Elternzeit bei meinem Arbeitgeber Teilzeit arbeiten. Nun habe ich ein anderes Jobangebot bekommen und könnte bei einem anderen Arbeitgeber auf Minijob Basis zusätzlich arbeiten. Das heißt ich arbeite bei meinem jetzigen Arbeitgeber 18 Stunden/Woche und bei dem Neuen zusätzlich ca. 5 Stunden/Woche. Ist dies ok, wenn der Arbeitgeber der Nebentätigkeit zugestimmt hat? Oder verliere ich irgendwelche Vorteile der Elternzeit? Oder wird das steuerlich schwierig bzw., muss ich dann wieder so viel Steuern zahlen, das sich der Minijob nicht rechnet? Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Sie dürfen bis zu 30 Std/ Wo. arbeiten, die Zusatztätigkeit setzt die Zustimmung des alten AG voraus. EG bekommen Sie ja eh nicht mehr, das kann vernachlässigt werden. Zu der steuerlichen Seite kann ich nichts sagen. Liebe Grüße NB
Schmetterfink
Ich hatte ein ähnliches Konstrukt angedacht und habe mir von meinem Hauptarbeitgeber sagen lassen, das sei prinzipiell kein Problem, solange ich während der Elternzeit insg. nicht über 30 Std/Wo arbeite. Die Teilzeit auf Lohnsteuerkarte, den Minijob mit Pauschalsteuer (in LSK VI lohnt sich das ja kaum, mein Nebenjob macht im Minijob bei LSK VI immer stattdessen pauschalversteuert mit 2%). Der Hauptarbeitgeber muss der Nebentätigkeit halt zustimmen. Wir haben dann am Ende umgeplant und ich habe die Elternzeit vorzeitig beendet, damit ich mehr als 30 Stunden arbeiten darf (29 Stunden/Woche Hauptarbeitgeber, 39 Std/Monat im Nebenjob). Ich kann aber auch nach Tarifvertrag befristet Stunden reduzieren, ich bin also nicht zwingend auf die Elternzeit angewiesen.
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