Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit mit Teilzeit und Minijob

Frage: Elternzeit mit Teilzeit und Minijob

NFIM

Beitrag melden

Guten Tag, Ich möchte im dritten Jahr meiner Elternzeit bei meinem Arbeitgeber Teilzeit arbeiten. Nun habe ich ein anderes Jobangebot bekommen und könnte bei einem anderen Arbeitgeber auf Minijob Basis zusätzlich arbeiten. Das heißt ich arbeite bei meinem jetzigen Arbeitgeber 18 Stunden/Woche und bei dem Neuen zusätzlich ca. 5 Stunden/Woche. Ist dies ok, wenn der Arbeitgeber der Nebentätigkeit zugestimmt hat? Oder verliere ich irgendwelche Vorteile der Elternzeit? Oder wird das steuerlich schwierig bzw., muss ich dann wieder so viel Steuern zahlen, das sich der Minijob nicht rechnet? Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie dürfen bis zu 30 Std/ Wo. arbeiten, die Zusatztätigkeit setzt die Zustimmung des alten AG voraus. EG bekommen Sie ja eh nicht mehr, das kann vernachlässigt werden. Zu der steuerlichen Seite kann ich nichts sagen. Liebe Grüße NB


Schmetterfink

Beitrag melden

Ich hatte ein ähnliches Konstrukt angedacht und habe mir von meinem Hauptarbeitgeber sagen lassen, das sei prinzipiell kein Problem, solange ich während der Elternzeit insg. nicht über 30 Std/Wo arbeite. Die Teilzeit auf Lohnsteuerkarte, den Minijob mit Pauschalsteuer (in LSK VI lohnt sich das ja kaum, mein Nebenjob macht im Minijob bei LSK VI immer stattdessen pauschalversteuert mit 2%). Der Hauptarbeitgeber muss der Nebentätigkeit halt zustimmen. Wir haben dann am Ende umgeplant und ich habe die Elternzeit vorzeitig beendet, damit ich mehr als 30 Stunden arbeiten darf (29 Stunden/Woche Hauptarbeitgeber, 39 Std/Monat im Nebenjob). Ich kann aber auch nach Tarifvertrag befristet Stunden reduzieren, ich bin also nicht zwingend auf die Elternzeit angewiesen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz.  Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026.  Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!